Das Zentrale Vereinsregister (ZVR) ist ein beim Bundesministerium für Inneres eingerichtetes öffentliches Register, in dem alle österreichischen Vereine eingetragen sind.
Gespeichert sind darin beispielsweise
- das Entstehungsdatum des Vereins,
- der Sitz,
- die Zustelladresse,
- die Namen der organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertreter etc.
Jedem Verein wird eine Zahl zugewiesen, die ZVR-Zahl.
Jede Bürgerin/jeder Bürger kann über die Daten eines bestimmten Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, Auskunft verlangen.
Eine solche Vereinsregisterabfrage kann auch gebührenfrei online auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema „Vereine und Veranstaltungen“ finden sich auf HELP.gv.at.
Weiterführende Links
Online-Vereinsregisterabfrage (BMI)
Vereinswesen
Abfragen, Formulare & e-Government
Vereinsregister-Abfrage Online
- Jede natürliche oder juristische Person ist berechtigt, einen Auszug aus dem Vereinsregister zu einem eindeutig bestimmbaren Verein anzufordern. Über die Online-Abfrage kann dieser Auszug kostenlos abgerufen werden.
Online-Abfrage Vereinsregisterauszug |
Anträge / Anzeigen
Folgende Online-Formulare stehen zum Erstellen und Drucken von erforderlichen Anträgen und Anzeigen zu einem Verein zur Verfügung:
- Anzeige der Vereinseinrichtung (§ 11 VerG)
- Antrag auf Verlängerung der Frist für die erste Bestellung organschaftlicher Vertreter(innen) (§ 2 Abs 3 VerG)
- Wahlanzeige – Anzeige einer Änderung der organschaftlichen Vertreter(innen) (§ 14 Abs 2 VerG)
- Anzeige einer Statutenänderuung (§ 14 Abs 1 VerG)
- Anzeige einer Datenänderung im Zentralen Vereinsregister (ausgenommen Wahlanzeige)
- Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszuges für den Verein selbst (§ 17 Abs 1 und 2 VerG)
- Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszuges an Private (§ 17 Abs 1 und 2 VerG)
- Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung (§ 28 Abs 2 VerG)
Muster-Statuten
- Statuten im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (rtf, 135 KB)
- Statuten für gemeinnützige Vereine (im Sinne der §§ 34 ff BAO)