Österreich: einen slowakischen PhDr. als Dr. führen?
Heute erreicht mich eine Frage: „Darf ich den mir von einer slowakischen Universität verliehenen PhDr in Österreich als Dr. führen und würde mir dieser akademische Grad als Dr. in öffentliche Urkunden eingetragen?„ Zur Titelführung: Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 regelt im § 88 die Führung akademischer Grade ganz eindeutig:…