PRIVILEG – Verein zur Förderung des Rechtszugangs

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte über den Zugang zum Recht[1] Recht und Gesetz schaffen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und sie sorgen für Schutz vor Rechtsverletzungen. Allerdings nützen die besten Gesetze wenig, wenn der Zugang zum Recht nicht gewährleistet ist. Effektive Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechtsansprüchen, Zugang zu Institutionen, die Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bieten, sowie Verfügbarkeit von…

Berufliche Fortbildung – unterschiedliche Regelungen – ein Ziel: das Wohl der Kunden bzw. Klienten

Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- eine Fortbildungsverpflichtung. Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden. Allgemein bekannt ist die Fortbildungsverpflichtungen der Ärzte (§ 49 AerzteG), schon weniger bekannt, dass auch Immobilienmaklern, Lebens- und Sozialberatern, Masseuren, Mediatoren und Supervisoren die berufliche Fortbildung (selbst) auferlegt oder gesetzlich verordnet…