Gewerbliche Masseure in Österreich und ihr zukünftiges NQR-Qualifikationsniveau

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet. Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind. Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt: Fleischermeister/in Friseurmeister/in Kraftfahrzeugtechnikmeister/in Orthopädieschuhmachermeister/in Spenglermeister/in Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen…

Österreichische Immobilientreuhänder und ihr zukünftiges NQR-Qualifikationsniveau

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet. Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind. Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt: Fleischermeister/in Friseurmeister/in Kraftfahrzeugtechnikmeister/in Orthopädieschuhmachermeister/in Spenglermeister/in Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen…

Wissenswertes zur Meister- und Befähigungsprüfung in Österreich – Entfall der Unternehmerprüfung – auch durch entsprechende Weiterbildung

Die österreichische Gewerbeordnung (GewO 1994) kennt Tätigkeiten für die man einen Befähigungsnachweis erbringen muss und solche Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt. In Österreich gibt es – seit der Gewerberechtsnovelle 2017 – 75 reglementierte Gewerbe inkl. Handwerke (diese werden im § 94 GewO durch den Zusatz (Handwerk)…

Die österreichischen Meister- und Befähigungsprüfungen und der NQR

In Deutschland (DQR) ist man was die Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems anlangt sehr viel weiter als in Österreich und bietet daher Lernenden, Berufstätigen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen viele Vorteile, die uns in Österreich noch nicht geboten werden. Einen ersten wichtigen Schritt in diese längst gebotene Richtung brachte nun die Gewerberechtsnovelle im Juni d.J. und…

Muss ein Immobilienmakler gut verkaufen können oder gut ausgebildet sein?

Dieser Beitrag erscheint auch im Immobilien- und Wohnmagazin „besser Wohnen“ Herbst/2017. Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers besteht in der Vermittlung von Immobiliengeschäften. Seine Vermittlungstätigkeit betrifft den Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäusern, aber auch von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Miet- und Pachtverträge sowie sonstigen Rechte über Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräumen oder Unternehmen, darüber hinaus Hypothekardarlehen,…

Mit dem Meister zum Master

Zusammenfassung: mit der erfolgreichen Meister- oder Befähigungsprüfung zum MBA – auch in Fernlehre und ohne Matura (Abitur) möglich Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de  – ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems – weist dem Meister, der Meisterin das DQR-/EQR-Niveau 6 zu (was dem Bachelorniveau entspricht). Auch in Österreich sieht man das…

Unterschied Meister- und Befähigungsprüfung?

Die österreichische Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 – kennt reglementierte und freie Gewerbe. Für die reglementierten Gewerbe (derzeit 80, künftig 75 an der Zahl) bedarf es eines Befähigungsnachweises. Bei den im § 94 GewO taxativ aufgezählten Gewerben, wofür es eines Befähigungsnachweises bedarf, werden einige Gewerbe als Handwerke bezeichnet: „Folgende Gewerbe sind reglementierte Gewerbe:    …

Studieren ohne Abitur? In Deutschland und Österreich möglich!

Deutschland kennt den direkten Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte! Studienbewerber(innen) mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen. Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen sind im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt.[1] Laut den Rahmenvorgaben der KMK sind folgende…