Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte über den
Zugang zum Recht[1]
Recht und Gesetz schaffen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen und sie sorgen für Schutz vor Rechtsverletzungen.
Allerdings nützen die besten Gesetze wenig, wenn der Zugang zum Recht nicht gewährleistet ist.
Effektive Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechtsansprüchen, Zugang zu Institutionen, die Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bieten, sowie Verfügbarkeit von Möglichkeiten zu rechtlich verbindlichen Entscheidungen zu kommen sind gerade in den Bereichen des Diskriminierungsschutzes sowie des Asylrechts keine Selbstverständlichkeit.
Betroffene von Diskriminierungen scheitern an vielgestaltigen Barrieren (Sprache, bauliche Barrieren, Rechtsunkenntnis, mangelndes Wissen um Unterstützungsleistungen, kulturelle Barrieren, etc.) in der praktischen Rechtsdurchsetzung. Nicht-EU-BürgerInnen sind darüber hinaus speziellen rechtlichen Bestimmungen unterworfen.
Diese regeln u.a. den Zugang zum Territorium der Republik, die Bedingungen für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ebenso wie Arbeitsgenehmigungen und die Umsetzung Aufenthalts beendigender Maßnahmen.
Andererseits werden Nicht-EU-BürgerInnen Rechte verwehrt. In den genannten Bereichen ist Ungleichbehandlung zwischen ÖsterreicherInnen und ausländischen Staatsangehörigen sowohl verfassungsrechtlich als auch durch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs gedeckt.
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung des Rechtszugangs durch Vertretung der Interessen von Personen nicht österreichischer Herkunft …..
Genau darum wurde auch der Verein „Privileg“ gegründet?
Ja. Ohne richtige und vollkommene Information ist eine erfolgreiche Integration kaum möglich. Fremde Staatsbürger können selten ausreichend Deutsch, um Vorschriften und Gesetze zu verstehen.
So kennen beispielsweise nur wenige Personen das Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht und generell wissen sie nicht viel über die geltenden Rechte und Pflichten der Zuwanderer im österreichischen Rechtssystem. Deswegen kommen sie oft nicht zurecht und zahlen Strafe.
„Privileg“ gibt es eben genau deshalb!
Der Bürgerverein „Privileg“ wurde im November 2017 gegründet, um Sie bei der rechtlichen Problemen zu unterstützen, insbesondere dann, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen und das Rechtssystem in Österreich nicht kennen.
Unser Team besteht aus jungen Mitarbeitern, welche Ihre Muttersprache und die Sprachen anderer Migranten sprechen, was Ihnen ermöglicht von Anfang an Missverständnisse zu vermeiden. Uns können Sie in Ihrer Muttersprache jedes Problem schildern und durch „Privileg“ können Sie verständliche Ratschläge bekommen. Denn die Experten, mit welchen „PRIVILEG“ zusammenarbeitet sind bereit, Ihnen pro bono fachliche Informationen zu übermitteln.
Weitere Informationen zum Verein Privileg: https://www.privileg-info.at/
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbachin Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies
VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/
VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel
EduEarth: EduEarth
Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich
Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien
Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien)
Vizepräsident des Vereins Privileg