…… sind besser als ihr Ruf,
…… arbeiten mehr als man glaubt,
….. leben die sieben Tugenden eines Immobilienmaklers,
….. rechnen sich immer!
Immobilienmakler haben einen schlechten Ruf – 2015 im Berufe-Ranking noch hinter den Politikern an letzter Stelle – und werden für wenige Minuten Arbeit auch noch unverschämt gut bezahlt.
Das stimmt natürlich nicht – der Faktencheck:
Die Provision, die es nur im Erfolgsfalle gibt, deckt neben den direkten mit einem Auftrag verbundenen Spesen und dem konkreten Arbeitsaufwand auch den gesamten Sachaufwand (anteilige Fixkosten) eines Büros ab.
Oft sind viele Besichtigungen zu absolvieren, ehe sich ein Erfolg einstellt.
Immobilienmakler müssen, um selbständig (in einem reglementierten Gewerbe) arbeiten zu können, eine schwere Befähigungsprüfung absolvieren oder eine facheinschlägige hochschulische Weiterbildung nachweisen. Ohne entsprechende berufliche Praxis geht auch nichts.
Die Mitarbeiter in den Maklerbüros müssen ebenfalls eine Ausbildung als Maklerassistent/in absolvieren und sich wie die selbständigen Makler auch stetig fortbilden.
Da Makler Vermittler sind, also für andere Personen Geschäfte mit Dritten anbahnen und es sich dabei um sehr wichtige Themen wie Wohnungen, Liegenschaften, Häuser, Kredite, Sonderimmobilien, Unternehmen ….. geht, müssen Makler auch Expertise aufweisen.
Die gesetzlichen Pflichten eines Immobilienmaklers:
das Maklergesetz legt dem Immobilienmakler viele Pflichten auf:
- Aufklärungs- und Beratungspflicht
- Bemühungspflicht beim Alleinvermittlungsauftrag
- Informationspflicht und Interessenswahrungspflicht gegenüber beiden Parteien
Die den Kunden verpflichteten Makler leben bei ihrer Arbeit die sieben Tugenden eines Immobilienmaklers!
Die abendländische Tradition zählt sieben Tugenden:
- Glaube,
- Liebe,
- Hoffnung,
- Weisheit,
- Gerechtigkeit,
- Tapferkeit und
- Mäßigung.
Sie dienen dem Menschen als Regeln für sein Verhalten und symbolisieren theologische, philosophische und ethische Ansprüche an jeden Einzelnen und so finden sich diese Tugenden auch bei der täglichen Arbeit der Immobilienmakler wieder.
Glaube – der Wert einer Liegenschaft:
Maklerbesichtigen zu allererst die fraglichen Objekte, ermitteln den Marktwert und bestimmen einen realistischen Miet- bzw. Kaufpreis.
Das setzt Vertrauen in die Marktkenntnis des Maklers voraus.
Liebe – Erstellung der nötigen Unterlagen:
Mit sehr viel Arbeit und Liebe zum Detail ist das Sammeln der Unterlagen von Behörden und Ämtern verbunden: Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Lageplan, Grundriss, Energieausweis …. müssen besorgt und ausgewertet und mit Fotos, Texten, Videos …… zu einem aussagekräftigen Exposé zusammengefasst werden.
Hoffnung – die Vermarktung der Immobilie:
Der Immobilienmakler muss die richtige Zielgruppe ermitteln (Unternehmen, Familien, Studenten, Senioren, Singles…) und entsprechende Inserate schalten, Webseiten betreuen, Online-Anzeigen erstellen, Flyer in die Auslage hängen, Schilder aufhängen …….
Weisheit – die fundierte Beratung:
Für die Verträge, die Finanzierung (Hypothekardarlehen), mögliche Förderungen und die vielen rechtlichen Fragen benötigt der Makler umfassendes rechtliches Wissen: über das österreichische Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das bürgerliche Recht, das Handels- und Unternehmensrecht, das Grundbuchsrecht und das Baurecht, aber auch Fachwissen über Baupläne, Benützungsbewilligungen, Sachverständigen-Gutachten, Veräußerungsverbote und mietrechtliche Bestimmungen, Kenntnisse im Vermessungswesen, in der Land- und Forstwirtschaft sowie in Standortfragen ….
Gerechtigkeit – die Verkaufs- und Vermietungsgespräche – die richtigen Partner finden:
Die Auswahl der richtigen Partner erfordert die Beratung der geeigneten Kunden, Bonitätsprüfungen, Sichtung von Ausweis- und Lohnzettelkopien, die Klärung der Haustierfrage, das Angebot geeigneter Besichtigungszeiten (auch an Wochenenden) und die Fairness allen Beteiligten gegenüber. Dabei muss der Makler auf alle Fragen gerecht, kompetent und wahrheitsgemäß Antwort gegen können.
Tapferkeit – die Aufklärung in den Verhandlungen:
Vor Vertragsabschluss kommt der Immobilienmakler seinen Aufklärungs- und Informationspflichten auch über sämtliche Kosten und Nebengebühren nach. Richtig informieren muss der Makler natürlich auch über alle Installationen im Objekt, z.B. Art und Alter der Heizung, Leitungen und Anschlüsse sowie den Energiebedarf……
Mäßigung – bei Provision und Vertragserrichtungskosten:
Der Immobilienmakler nimmt die Angebote der Interessenten entgegen, ermittelt den geeigneten Käufer bzw. Mieter und erstellt mit einem Anwalt oder Notar den Vertrag. Bei der Unterzeichnung des Vertrags ist Makler genau so anwesend wie bei der Schlüsselübergabe. Auf Wunsch fertigt der Makler ein Übergabeprotokoll mit bestehender Ausstattung, Mängeln und Schäden und steht oft auch nach dem Vertragsabschluss und der Schlüsselübergabe noch für Fragen seiner Kunden zur Verfügung.
Der Makler, die Maklerin sind die im Erfolgsfalle zu bezahlende Provision jedenfalls wert.
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz
- Der Alleinvermittlungsauftrag
- Der Hypothekarkredit
- Die Grundsäulen des MRG: Preisschutz und Kündigungsschutz
- Die Nebenkosten beim Immobilienkauf
- Rechte und Pflichten des Mieters
- Rechte und Pflichten eines Vermieters
- Wann darf enteignet werden?
- Was ist ein Immobilientreuhänder?
- Was ist meine Liegenschaft wert?
- Wie berechnet man die Nutzfläche?
„Immobilienmakler. Sie sind besser als ihr Ruf“ – in „Wohnen & Mehr“ Interior, Living und Lifestyle; Frühjahr 2019, S 58 – 59
Ausbildung zum Immobilienmakler-Assistent
https://www.youtube.com/watch?v=wv2q0nWuumY&t=136s