Vielfach unbekannt ist, dass Immobilienmakler auch Unternehmen bewerten und den Kauf oder Verkauf von Unternehmen vermitteln dürfen.
Von A = Aufnahme oder Erhöhung von Krediten bis Z = Zuteilung von Gewinnen ist oft eine Unternehmensbewertung gefragt, natürlich auch bei Erbteilung, Ehescheidung, Mitarbeiter-beteiligungen, Nachfolgeregelungen und Kapitalerhöhungen ….
Ihr Immobilientreuhänder hilft Ihnen dabei gerne.
Daher eine kurze Darstellung über Bewertungsmethoden bei Unternehmen:
Die üblichen Bewertungsmethoden für Unternehmungen können grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt werden:
– vermögenswertorientierte,
– gewinnorientierte und
– marktorientierte
Methoden.
Vermögenswertorientierte Methoden kennen wir auch aus der Bewertung von Liegenschaften (Substanzwert) oder dem Liquidationswert.
Bei den Substanzwerten müssen prinzipiell die Bilanzpositionen hinsichtlich der stillen Reserven angepasst oder auch bereinigt werden.
Der Substanzwert eignet sich gut für die Begründung von Darlehenswünschen oder bei Unternehmen, die keine oder kaum Erträge erzielen.
Ist nicht daran gedacht, das Unternehmen fortzuführen, werden die Bilanzpositionen um die Liquidationskosten bereinigt und zu Liquidationswerten bewertet.
Macht das Unternehmen solide Gewinne und kann es aus der Vergangenheit heraus stabil beurteilt werden, eignet sich die gewinnorientierte Methode.
Dabei wird der nachhaltige Gewinn kapitalisiert – was wir Immobilientreuhänder aus den angelsächsischen Bewertungsmethoden für Immobilien wie z.B. aus der Discounted Cash Flow (DCF) Methode bereits kennen.
Bei der letzten Methode – der marktorientierten – vergleichen wir das Unternehmen mit ähnlichen Transaktionen und bedienen uns dabei aussagekräftiger Preise und Kennzahlen.
Auch hier kann ein Immobilientreuhänder auf seine Erfahrungen zurückgreifen.