Ein „Stresscoach“ ist Experte/in in den Bereichen Stressmanagement, Stressbewältigung, Resilienz, Burnout-Prävention und Gesundheitsförderung.
Eine Bezeichnung der Tätigkeit durch den/die Ausübenden ist marketingmäßig zulässig, aber für die gewerberechtliche Beurteilung irrelevant:
– Training,
– Coaching,
– Consulting,
– Counselling,
– Wellness-Coach,
– Methodennamen (z.B. Feng Shui usw)
sind gewerberechtlich danach zu beurteilen, welche konkreten Tätigkeiten damit angeboten werden.
So gibt es freie gewerbliche Tätigkeiten oder auch die Form der neuen selbständigen Tätigkeit.
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/neue_selbstaendige/Seite.880004.html
Der Stresscoach hält Seminare ab, organisiert work shops, bietet aber auch Einzeltraining an.
Einzeltraining ist in vielen Fällen die beliebteste Unterrichtsform.
Es kommt gewerberechtlich dabei darauf an, ob Unterricht gegeben, eine persönliche Hilfestellung oder sogar mehr angeboten wird.
Unterricht heißt:
– Wissensvermittlung
– unbestimmter Teilnehmerkreis
– nur Demonstration
– keine Betreuung,
– keine individuelle Beratung
– geschuldet wird nur der Vortrag, kein Erfolg
Gewerbeausübung heißt:
– Anwendung erworbenen Wissens
– Kundenorientierung
– Anwendung erworbener Fähigkeiten
– individuelle Betreuung
– individuelle Beratung
– geschuldet wird ein Erfolg.