Ich habe dem Thema der berufsrechtlichen Abgrenzung Ernährungstraining und Ernährungsberatung schon einige Blog-Beiträge gewidmet und auch eine rechtliche Beurteilung vorgenommen, die sich nun mit einem wohl durchdachten und gut begründeten Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Graz deckt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Graz erkannte jüngst (August 2020) im Rahmen einer Berufung des „Schutz- und Interessensverbandes zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken“ im Auftrag des Verbandes der Ernährungswissenschaftler Österreichs (VEÖ) – es ging um die öffentlich vertretene Behauptung „Ernährungstraining sei verboten“ – dass es in Österreich im Rahmen der Dienstleistung Ernährungstraining erlaubt ist, Informationen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen in persönlicher und/oder individualisierter Weise abzugeben, die dazu bestimmt sind, eine gesundheitsorientierte Ernährungsmodifikation anzuregen und Kunden und Kundinnen auf ihrem Weg zu einer ausgewogenen Lebensweise zu begleiten.
Das österreichische Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hatte als oberste Gewerbebehörde 2019 bereits klar gestellt, dass unter dem Begriff Ernährungstraining folgende Tätigkeiten zu verstehen sind:
- Abhalten von Seminaren und Vorträgen zu gesunder Ernährung bzw. Spezialthemen aus diesem Bereich
- Organisation und Durchführung von Workshops, Einkaufsbegleitungen und Kochkursen
- Anregung und Inspiration für diverse Settings, z.B. allg. Ernährungstipps in Fitnessstudios, Restaurants, Cateringunternehmen, gesundheitsbewussten Firmen, etc.
- Schulung und Unterricht von Gruppen und Einzelpersonen zu unterschiedlichen Ernährungsthemen – solange damit nicht Beratung (Bereitstellung von individuellen Lösungen oder gar Therapien), sondern ausschließlich die Vermittlung allgemein gültiger Informationen verstanden wird.
Siehe dazu auch:
- Ernährungstraining – erlaubte Bezeichnung!
- Ernährungstraining: gewerberechtliche Einstufung durch das BMDW
- Äpfel sind Äpfel und Birnen sind Birnen, Äpfel sind keine Birnen und Ernährungstraining keine Ernährungsberatung
- „Essen Sie zehn Äpfel am Tag“ ist keine Beratung sondern Blödsinn – zum Berufsrecht „Ernährungsberatung“ und „Ernährungstraining“
- Ernährungstraining: Tätigkeitsfelder?
- Ernährungstraining – Berufsrecht und Tätigkeitsbeschreibung
- Ernährungsberatung : Ernährungstraining
- Ernährungsberatung, -training oder –coaching?
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), unterrichtet an der Vitalakademie
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Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe:
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