Berufsausbildungen sollen
- auf qualifizierte berufliche Tätigkeiten vorbereiten und dazu
- die erforderlichen Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen) vermitteln.
Absolventen und Absolventinnen einer Berufsausbildung sollen insbesondere zur Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit in Arbeits- und Lernsituationen befähigt werden (berufliche Handlungskompetenz gemäß § 21 Abs. 1 österr. Berufsausbildungsgesetz – BAG).
Weiters soll die Berufsausbildung zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen.
Dabei ist insbesondere auf die Aktualität und Arbeitsmarktrelevanz der Berufsbilder der einzelnen Lehrberufe hinzuwirken.
Um die Attraktivität der Berufsausbildung zu fördern, ist bei den Maßnahmen auf die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen und die internationale Dimension der Berufsausbildung zu achten.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland
- die betriebliche Berufsausbildung (Duales System),
- die Berufsausbildungsvorbereitung,
- die Fortbildung sowie
- die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1).
Das Berufsbildungsgesetz bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.
Die Gesetzgebungskompetenz fällt in die konkurrierende Kompetenz zwischen Bund und Ländern.
Für dieses Gesetz war 1969 eine Genehmigung der Bundesregierung nach Art. 113 GG (in der Schlussformel des Berufsbildungsgesetzes abgedruckt) notwendig.
Bildungsmaßnahmen – wo liegt der Unterschied?
Ein privates Interesse, wie beispielsweise richtiges Kochen, eine bestimmte Sprache für den nächsten Urlaub oder der Umgang mit dem Computer kann durchaus als Bildungsmaßnahme absolviert werden, allerdings fällt dies nicht unter die gesetzlich definierten Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung„, da es sich bei diesen Maßnahmen um rein private Anliegen handelt.
Werden jedoch Bildungsmaßnahmen genutzt, welche auf beruflicher Ebene stattfinden, erfolgt eine klare Trennung zwischen den Bezeichnungen „Fortbildung“ und „Weiterbildung“, da die jeweilige Definition einem bestimmten Zweck dient.
Dieser Zweck entscheidet letztendlich auch darüber, in welchem Umfang und von wem eine Bildungsmaßnahme finanziert wird oder ob die Kosten einer Maßnahme selbst getragen werden müssen.
Fortbildung – eine berufsspezifische Bildungsmaßnahme:
Der Begriff der Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (§ 1 Absatz 4) geregelt.
Demnach setzt die Fortbildung
- einen Berufsabschluss sowie
- einschlägige Berufserfahrung
voraus.
Ziel der Fortbildung ist, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ im aktuellen Job zu sichern und anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder zu erweitern (Aufstiegsfortbildung).
Wenn Sie in Ihrer derzeitigen Anstellung beispielsweise neue Aufgaben übernehmen sollen oder im Unternehmen aufsteigen, ist die Fortbildung die geeignete Bildungsmaßnahme für Sie.
Fortbildungen werden von Berufsverbänden, Kammern und Fort- und Weiterbildungsträgern angeboten.
Mit einer Fortbildung qualifizieren Sie sich konkret in Ihrem Job weiter.
Das bedeutet, dass Sie zusätzliche Fähigkeiten erwerben, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz brauchen, etwa wenn neue Aufgaben auf Sie warten oder neue Maschinen angeschafft werden, deren Bedienung spezielle Kenntnisse erfordert.
Steigen Sie beispielsweise beruflich auf, kann eine Fortbildung zur Personalführung notwendig sein. Auch ein spezieller Führerschein ist eine Fortbildung, wenn er innerbetrieblich vonnöten ist.
Die Kosten für eine Fortbildung übernimmt in der Regel der Arbeitnehmer, da er von Ihren Zusatzqualifikationen profitiert.
Beispiele für eine Fortbildung
Angenommen, Sie sollen in Ihrem Unternehmen von der Sachbearbeiterin zur Teamleiterin aufsteigen. Damit Sie Ihre neue Rolle als Führungskraft ausführen können, empfiehlt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Fortbildung zum Thema Mitarbeiterführung. Man spricht hier von einer Aufstiegsfortbildung.
Ein anderes Beispiel für eine Fortbildung: Ein Lagermitarbeiter eines Logistikunternehmens soll zukünftig die komplette Lagerverwaltung übernehmen. Dazu zählt auch, die Waren in Empfang zu nehmen und in die Regale einzuräumen. Der Gabelstaplerführerschein wäre beispielsweise eine zielführende Fortbildung für den Lagermitarbeiter. Hierbei handelt es sich um eine Anpassungsfortbildung.
Also: Bei einer Fortbildung steht eine konkrete Weiterqualifizierung im Fokus, die sich auf den derzeit ausgeübten Job bezieht.
Hierbei geht es um den gezielten Erwerb weiterführender Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Ausübung neuer, bevorstehender Aufgaben des Jobs ausgerichtet sind.
Auch der berufliche Aufstieg kann ein Grund für die Fortbildung sein.
Fortbildung auf 4 Ebenen:
Mit dem Begriff „Fortbildung“ wird die besondere Form einer Weiterbildung definiert, welche auf beruflicher Ebene stattfindet.
Durch die Regelungen im Berufsbildungsgesetz wird der Fortbildung ein eindeutiger Zweck zugeordnet, die bisherige vorhandene berufliche Bildung entweder zu erhalten, anzupassen, zu erweitern oder für einen beruflichen Aufstieg auszubauen.
Aus dem jeweiligen Zweck leiten sich somit auch die möglichen Fortbildungen ab:
- Erhaltungsfortbildungen[1]
- Anpassungsfortbildungen[2]
- Erweiterungsfortbildungen[3]
- Aufstiegsfortbildungen[4]
Während in der Erhaltungsfortbildung bereits vorhandenes Wissen lediglich aufgefrischt wird, um damit beispielsweise eine gewohnte Qualität weiterhin zu garantieren, wird bei der Anpassungsfortbildung meist ein aktueller technischer Wissensstand an technische Neuerungen angepasst, um diese Neuerungen zukünftig im vorhandenen Beruf zu beherrschen.
Bei der Erweiterungsfortbildung können in erster Linie bereits vorhandene Qualifikationen durch zusätzliche Lerninhalte erweitert werden und die Aufstiegsfortbildung ist meist dann notwendig, sobald höhere Verantwortung oder mehr Gehalt angestrebt werden.
Eine Aufstiegsfortbildung kann, abhängig vom Bereich, auch ohne Abschluss absolviert werden, in der Regel ist für das erfolgreiche Abschließen jedoch eine Abschlussprüfung, beispielsweise zum Fachwirt, Meister oder Techniker notwendig.
In den meisten Fällen übernimmt der jeweilige Arbeitgeber sämtliche Kosten für eine Fortbildung.
Jedoch ist teilweise auch eine staatliche Förderung, sowie auch die Finanzierung mithilfe der steuerbegünstigten Selbstbeteiligung möglich.
Fazit: Wer einen erweiterten Bildungsabschluss benötigt, einen allgemeinbildenden Kurs besuchen möchte oder einen ganz neuen Beruf erlernen will, benötigt eine Weiterbildung.
Alle spezifischen Bildungsmaßnahmen, welche innerhalb des vorhandenen Berufes neue Betätigungsfelder eröffnen oder aber auch einen höheren Verdienst ermöglichen, werden als Fortbildung bezeichnet.
Weiterbildung – Erweiterung Ihrer Qualifikationen:
Auch bei einer Weiterbildung erwerben Sie zusätzliche Fertigkeiten oder Qualifikationen, allerdings haben diese nicht direkt etwas mit Ihrer Arbeitsstelle zu tun, sondern können unterschiedliche Bereiche umfassen.
Eine Weiterbildung erfolgt auf Eigeninitiative und dient dazu, Ihr persönliches Qualifikationsprofil zu erweitern.
Das kann von Nutzen sein, wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten.
Die Weiterbildung muss überhaupt nichts mit Ihrem bisherigen Betätigungsfeld zu tun haben, kann also eine weitere Ausbildung oder ein Fernstudium beinhalten.
Da Ihr Arbeitgeber keinen direkten Nutzen von einer Weiterbildung hat, muss er die Kosten dafür auch nicht übernehmen, kann es aber.
Der Zweck einer Weiterbildung:
Wer sich in seinem Beruf zusätzlich qualifizieren möchte, einen bestimmten Abschluss erwerben will oder sogar eine Umschulung durchführen muss, um sich beruflich neu orientieren zu können – der nutzt grundsätzlich eine Weiterbildung.
Auch die Einarbeitung in ein Berufsfeld oder das allgemeine Vermitteln von neuen beruflichen Inhalten fällt unter diesen Begriff. Besteht also eine Vorbildung, kann diese entweder vertieft oder auf einen weitläufigeren Wissensstand gebracht werden.
Ist dies nicht der Fall, dann dient eine Weiterbildung auch dazu, neue Berufsfelder kennenzulernen oder unbekannte Tätigkeiten zu erlernen. Wird eine Weiterbildung beendet, bekommt ein Teilnehmer meist ein Zertifikat oder erhält einen Abschluss, in welchem eine erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird.
Typische Bildungsmaßnahmen sind hierbei Fernstudienlehrgänge, eine Umschulung oder aber auch Business – Sprachkurse.
Für Weiterbildungen kann häufig finanzielle Unterstützung des Staates in Anspruch genommen werden. Hier finanzieren in erster Linie das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit notwendige Bildungsmaßnahmen.
Je nach Einkommen kann dies teilweise oder in vollem Umfang erfolgen.
Also: Eine Weiterbildung muss nicht in direktem Bezug zum bestehenden Job stehen.
Hierbei geht es in erster Linie darum, das eigene Qualifikationsprofil auszubauen.
Der Erwerb von Zusatzqualifikationen in den unterschiedlichsten Bereichen ist möglich. Mit der Weiterbildung wird kein konkreter betrieblicher Zweck verfolgt.
https://www.bmbf.de/de/weiterbildung-71.html
Zur Weiterbildung gehören berufliche Maßnahmen, wie Lehrgänge, Umschulungen und Meisterkurse, genauso wie Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote.
Für viele Weiterbildungen gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Förderung.
Weiterbildung umfasst dabei drei Arten von Bildungsangeboten:
- die allgemeine und politische Weiterbildung,
- die berufliche Weiterbildung und
- die Weiterbildung an Hochschulen.
Berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen haben für das BMBF eine hohe Priorität.
Die Nationale Weiterbildungsstrategie bündelt Maßnahmen, um noch mehr Menschen die berufliche Teilhabe am digitalen Wandel zu ermöglichen.“
Allgemeine und politische Weiterbildung:
Zur allgemeinen Weiterbildung zählen Weiterbildungsangebote, die nicht direkt berufsbezogen sind wie beispielsweise Sprachkurse, Kurse zu Medienkompetenz oder Teamfähigkeit.
Oft spricht man auch von „Schlüsselkompetenzen“.
Die Schlüsselkompetenzen sind für Beruf und Arbeitswelt besonders wichtig. Denn viele Arbeitnehmer arbeiten heute in Teams; wer sich selbstständig gemacht hat oder in einer leitenden Position ist, muss Mitarbeiter führen und motivieren können.
Berufliche Weiterbildung:
Die berufliche Weiterbildung ist das klassische Feld für Kurse zur Vertiefung oder Ergänzung beruflicher Kenntnisse.
Damit unterstützt sie eine kontinuierliche Anpassung an Anforderungen, die sich immer rascher wandeln.
Um dafür individuelle Potenziale und Optionen mit den wirtschaftlichen und sozialen Handlungsanforderungen in Einklang zu bringen, bedarf es einer Weiterbildungskultur, die sich an Nachhaltigkeit und Innovationsfähigkeit orientiert und die demographischen Entwicklungen berücksichtigt.
In der Praxis unterscheidet man zusätzlich zwischen Umschulung, Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung.
Weiterbildung an Hochschulen:
Wer ein Hochschulstudium abgeschlossenen hat, kann durch Weiterbildungen das erworbene Wissen auf dem neuesten Stand halten.
Die Weiterbildung an Hochschulen richtet sich aber nicht nur an Hochschulabsolventinnen und -absolventen, sondern auch an diejenigen, die sich ohne Studium – etwa zur beruflichen Weiterentwicklung – mit den wissenschaftlichen Ergebnissen und Verfahren vertraut machen wollen.
Ein Beispiel für einen solchen Weg ist das IT-Weiterbildungssystem, in dem der Weg vom Azubi bis zum Hochschulabschluss mit einem Master vorgesehen ist.
Die Umschulung:
Mit einer Umschulung fangen Sie beruflich noch einmal komplett neu an.
Sie möchten sich beruflich neu orientieren und einer ganz anderen Tätigkeit nachgehen?
Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung machen.
Ein Beispiel: Bisher waren Sie Pflegerin in einem Altenheim. Aufgrund eines Unfalls können Sie den mit Ihrem Beruf einhergehenden körperlichen Belastungen jedoch nicht mehr standhalten. In dieser Situation eignet sich etwa eine Umschulung für einen Bürojob.
Im Rahmen einer Umschulung erwerben Sie nicht nur neue Qualifikationen, sondern auch einen neuen, anerkannten Berufsabschluss.
Dieser muss gar nichts mit Ihrem bisherigen Beruf zu tun haben und hilft Ihnen, sich neu aufzustellen.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
Hier können Sie VIS auf youtube folgen
Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium
Wie finanziere ich mein Studium?
VIS – (Akademische) Weiterbildung im Fernstudium
[1] Eine Erhaltungsfortbildung dient zur Auffrischung oder Reaktivierung beruflicher Fertigkeiten und Fachwissen. Sie kommt immer dann in Frage, wenn Sie zum Beispiel nach längerer beruflicher Pause wieder einsteigen wollen oder in ein altes Aufgabengebiet zurückkehren
[2] Eine Anpassungsfortbildung hilft Ihnen, in technischen, wirtschaftlichen, sozialen oder rechtlichen Fragen auf dem neusten Stand zu bleiben und Ihr Wissen in Bezug auf veränderte Anforderungen am Arbeitsplatz anzupassen.
[3] Eine Erweiterungsfortbildung dient dazu, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in Ihrem aktuellen beruflichen Umfeld zu erweitern
[4] Eine Aufstiegsfortbildung baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf und qualifiziert Sie für höhere, verantwortungsvolle Positionen
Tatsächlich ist es im Berufsleben von hoher Bedeutung, kontinuierlich handlungsfähig zu bleiben. Das Grundwissen, welches man sich beispielsweise während eines Studiums angeeignet hat, bleibt zwar lebenslänglich von hohem Nutzen, jedoch fungiert es eben bloß als Grundlage. Daher ist stetige Fortbildung in Berufen der verschiedensten Branchen eine Notwendigkeit, um sich fortlaufend beispielsweise mit neuen und relevanten Forschungsergebnissen vertraut zu machen.