Rechtspfleger? Gibt es auch Linkspfleger?
Das wurde der Präsident der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs – VDRÖ – tatsächlich beim Grenzübertritt von einem aufgeräumten Zöllner gefragt.
Solche Fragen scheinen mir Grund genug, sich mit dem Berufsbild[1] der Diplomrechtspfleger/innen ein wenig vertraut zu machen:
Diplomrechtspfleger/innen sind besonders ausgebildete Gerichtsbeamte, denen wie Richtern, Rechtsprechungsaufgaben übertragen sind.
Mittels Urkunde werden sie vom Bundesminister für Justiz ermächtigt, Aufgaben der Gerichtsbarkeit wahrzunehmen.
Die Stellung der Rechtspfleger/innen ist im Bundesverfassungsgesetz verankert.
Ihre Ausbildung, Aufgabengebiete, Befugnisse und Pflichten sind im Rechtspflegergesetz[2] geregelt.
Diplomrechtspfleger und Diplomrechtspflegerinnen können in folgenden Aufgabenbereichen tätig werden:
- Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
- Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse.
- Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
- Sachen des Firmenbuchs
Voraussetzung für die Ausübung des Berufes eines Diplomrechtspflegers bzw. einer Diplomrechtspflegerin sind
- die völlige Vertrautheit mit den Arbeiten in der jeweiligen Geschäftsabteilung,
- die Eignung zum selbständigen Parteienverkehr,
- die zuverlässige Besorgung der vorbereitenden Erledigungen im betreffenden Arbeitsgebiet sowie
- ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung.
Diplomrechtspfleger/innen sind in ihrer Entscheidungsfindung ungebunden und haben sich einzig an allfällige Weisungen des jeweils zuständigen Richters zu halten. Derartige richterliche Weisungen werden in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt und sind daher nicht üblich.
Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen über den österreichischen Diplomrechtspfleger.
- Entstehungsgeschichte
- Berufsbild
- Ausbildung
- Allgemeine Zuständigkeiten
- Zivilprozess-, Exekution u. Insolvenz
- Außerstreit
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Justizverwaltung
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
Hier können Sie VIS auf youtube folgen
Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium
Diplomrechtspfleger Österreich:
Deutschland: Berufsportrait Rechtspfleger/-in
[1] https://www.vdroe.at/startseite
[2] Bundesgesetz vom 12. Dezember 1985 betreffend die Besorgung gerichtlicher Geschäfte durch Rechtspfleger (Rechtspflegergesetz – RpflG) StF: BGBl. Nr. 560/1985 idF BGBl. Nr. 612/1986 (DFB) und BGBl. Nr. 251/1989 (DFB)
3 Kommentare