„Verachtet mir die Meister nicht,
und ehrt mir ihre Kunst!
Was ihnen hoch zum Lobe spricht,
fiel reichlich euch zur Gunst.“
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig, d.h. er wird in offiziellen Dokumenten nun auch eingetragen.
Zwar waren Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, schon derzeit berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen. Nun dürfen Handwerksmeister/-innen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.
Dies darf in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform erfolgen (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“).
Es darf auch die Eintragung in amtlichen Urkunden verlangt werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a).
Damit wird der handwerkliche Meister erheblich aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meisterin und des Meisters sichtbar gemacht.
Die Bezeichnung vor dem Namen ergänzt auch die Verwendung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“ (§ 21 Abs. 4 GewO 1994).
Wer darf den „Meistertitel“ führen?
Muss ich den „Meistertitel“ beantragen?
Wie erfolgt die Eintragung in amtlichen Urkunden?
Die Beantwortung all dieser Fragen entnehmen Sie bitte dem WKO Informationsfolder.
Ich habe darüber schon einmal geschrieben:
Schon bisher war die Meisterprüfung auf Grund des hohen Niveaus generell dem Niveau 6 des NQR[1] zugewiesen und damit dem Bachelorabschluss gleichwertig gestellt.
Studieren mit Meisterprüfung:
Die Meisterprüfung schafft zudem die Möglichkeit auch ohne Matura/Abitur zu studieren.
So können deutsche und österreichische Meister zu Bachelorstudien in Deutschland z.B. zum Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre (online, B.A.) an der Allensbach Hochschule, Konstanz, zugelassen zu werden oder in einen Masterlehrgang der Weiterbildung einzusteigen (mit dem Meister zum Master!)
Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.
Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.
Lassen Sie sich also Ihren wohlerworbenen Meistertitel eintragen und nutzen Sie ihn auch für weiterführende MBA-Weiterbildungs- und Regelstudien.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
Hier können Sie VIS auf youtube folgen
Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium
Mit der Meisterprüfung studieren:
[1] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen. https://www.qualifikationsregister.at/zuordnung-der-meisterpruefung-auf-niveau-vi-2/
5 Kommentare