Mit der am Donnerstag (25. April 2019) in Begutachtung gegangenen Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) beabsichtigt die Bundesregierung gemeinnützig errichtete Wohnungen vom Mietmarkt[1] zu nehmen und in Eigentum umzuwandeln.
So sollen gemeinnützige Wohnungen bereits nach fünf statt bisher zehn Jahren gekauft werden können und damit pro Jahr rund 1.000 Wohnungen in privates Eigentum überführt werden.
Laut dem vorliegenden Entwurf müssen die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) dem Mieter im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren Miete die Wohnung viermal zum Kauf anbieten.
Diese Verlängerung des Optionszeitraums auf 20 Jahre soll auch für laufende Mietverträge gelten.
Im Sinne der Transparenz muss in den Mietverträgen künftig ausdrücklich auf das Bestehen einer Kaufoption hingewiesen werden, um eine eventuelle Finanzierungsplanung frühzeitig zu ermöglichen.
Um Spekulationen zu verhindern gibt es einen „Spekulationsschutz“ durch eine Bindung des Mietzinses für 15 Jahre im Falle eines Wohnungskaufs durch den Mieter.
Ausgenommen aus dem verpflichtenden Kaufangebot sind Wohnungen mit einer Nutzfläche von unter bis einschließlich 40 Quadratmetern um günstigen Wohnraum etwa für junge Menschen, Lehrlinge, Studierende zur Verfügung zu stellen.
Die Gesetzesnovelle betrifft in Österreich etwa 180 gemeinnützige Bauvereinigungen – rund 100 Genossenschaften und 80 Kapitalgesellschaften. Sie verwalten etwa 653.000 eigene Mietwohnungen und rund 270.000 Eigentumswohnungen.
Das jährliche Bauvolumen beträgt etwa 16.500 Wohnungen.
Mehr als 20 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher wohnen in einer gemeinnützig errichteten Wohnung.
Die vorliegende Novelle ermöglicht – so die Bundesregierung – einen leichteren Zugang zu Eigentum und – so die Opposition – entzieht dem Mietwohnungsmarkt leistbaren Wohnraum. Das trägt nicht dazu bei, so die Kritik, die steigenden Mietpreise unter Kontrolle bringen, die bis zu 40 Prozent der Löhne beanspruchen.
Das ist der Diskussionspunkt, in den ich eine Überlegung einbringen möchte.
Stellen Sie sich zwei Familien vor.
Den Klassiker. Vater, Mutter, zwei Kinder.
Beide Familien haben das gleiche Familieneinkommen.
Der einzige Unterschied, die eine Familie bewohnt eine Mietwohnung und wendet dafür 30 % des Familieneinkommens auf, die andere Familie wohnt in einer völlig gleich großen, allerdings ausfinanzierten Eigentumswohnung und zahlt lediglich die Betriebskosten.
Welche Familie kann sich den Urlaub leisten, den Nachhilfeunterricht für die Kinder, die Zahnspange, das gesündere Essen ….. Sie können die Liste selbst weiterführen.
Mein Argument ist, dass Eigentum Lebenschancen verbessern
kann und daher möglichst viele Familien in Eigentumswohnungen leben können
sollten – jede Bemühung die Eigentum (Vermögensbildung für möglichst viele) schaffen
hilft, begrüße ich daher ausdrücklich.
[1] Rund 20 Prozent der Bevölkerung leben laut Wirtschaftsministerium in gemeinnützig errichteten Wohnungen, mit dem Vorteil niedrigerer Mieten: die Miete in gemeinnützig errichteten Wohnungen liegt mit durchschnittlich 6,6 Euro pro Quadratmeter etwa 20 Prozent unter dem Niveau von gewerblichen Vermietern
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