10 gute Gründer für die Werkmeisterausbildung:
- Der Abschluss einer Werkmeisterschule ersetzt unter anderem die Lehrlingsausbilderprüfung,
- das Modul „Fachbereich“ der Berufsreifeprüfung und
- befähigt gemeinsam mit der Unternehmerprüfung nach zwei- bis vierjähriger fachlicher Tätigkeit zur Ausübung eines Gewerbes,
- die Berechtigung zum Einstieg in das 3. Semester der HTBL für Berufstätige der jeweiligen Fachrichtung,
- erfüllt die Zugangsvoraussetzung (Studienberechtigungsprüfung) zur Pädagogischen Hochschule im Bereich Berufsschulpädagogik.
- Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben, seit 2008 dem Industriemeister in Deutschland gleichgestellt. Werkmeister haben die Qualifikation für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der technischen Administration und derQualitätssicherung. Angestellte Werkmeister in der Industrie und dem öffentlichen Dienst sind in ihrer Verwendungsgruppe dem Techniker mit Fachschulabschluss gleichgestellt.
- Der Meisterbrief wird innerhalb der EU anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief in Deutschland im Januar 2012 (in Österreich September 2018) im Rahmen der Erstellung des Europäischen Qualifikationrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 eingeordnet wurde. Damit steht der Meisterabschluss mit dem Bachelor (B.Eng., B.Sc.) sowie dem Staatlich geprüften Techniker auf der gleichen Stufe.
- Personen mit einem Werkmeisterabschluss können nach dem am 1. Mai 2017 in Kraft getretenen neuen Ingenieurgesetz (IngG 2017) nach sechs Jahren einschlägiger Berufspraxis die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur beantragen, wenn sie die Hochschulreife (Matura oder gleichgestellter Abschluss) nachweisen können.
- Außerdem die direkte Zulassung zu Masterlehrgängen in der Weiterbildung z.B. zum MBA der ASAS (als Fernstudienprogramme des AIM der FH Burgenland angeboten) und
- direkte Zulassung zu Bachelorstudien in Deutschland, z.B. an der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, die ein BWL-Bachelorstudium in Fernlehre anbietet.
Werkmeister werden in Österreich an öffentlichen Schulen oder Schulen mit Öffentlichkeitsrecht (nach gesetzlichen Lehrplänen) ausgebildet und dauert die Ausbildung im Allgemeinen vier Semester.
Die Werkmeisterschulen für Berufstätige sind gemäß Schulorganisationsgesetz Sonderformen von technischen und gewerblichen Fachschulen.
Als Schulen im nicht-universitären Tertitärbereich sind sie auf dem Level ISCED 5B eingestuft.
Aufnahmevoraussetzung in eine Werkmeisterschule für Berufstätige ist ein facheinschlägiger Lehrabschluss oder der Abschluss einer einschlägigen Fachschule.
Die meisten Werkmeisterschulen in Österreich werden von den Berufsförderungsinstituten (BFI) und von den Wirtschaftsförderungsinstituten (WIFI) als Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht geführt.
Über den engen Industriesektor hinaus werden dort auch Meisterabschlüsse für die Sektoren Bau- und Immobilienwirtschaft, Ingenieurbüros, Kosmetik, Speditionen und Transportagenturen und Versicherungsmakler angeboten.
Werkmeister sind qualifizierte Führungskräfte für verschiedene Gewerbe und Industrien.
Um Werkmeister/in zu werden, muss man, wie schon ausgeführt, eine Werkmeisterschule besuchen.
Die gibt es für verschiedene technische Berufe: Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Bauwesen, Bio- und Lebensmitteltechnologie, Schweißen und einige mehr.
In zwei Schuljahren (bzw. 4 Semestern) bereiten sich Fachkräfte, die bereits eine Lehre absolviert haben, auf die Werkmeisterprüfung vor.
Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt mit Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben.
Einen Unterschied zur Meisterprüfung gibt es jedoch: Werkmeister müssen nicht eine große Prüfung ablegen.
Rückfragen:
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik
https://www.youtube.com/watch?v=gMi03ddpfaE
Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt mit Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben.
ANMERKUNG 1 (Nationaler Qualifikationsrahmen): Leider wurde vom zuständigen Bildungsministerium bislang noch immer kein Einstufungsantrag auf NQR Niveau 6 formuliert. Über die Gleichstellung mit den deutschen Industriemeistern erfolgt (in etlichen Fachrichtungen) eine Anerkennung im Deutschen (Europäischen) Qualifikationsrahmen auf Niveau 6.
ANMERKUNG 2 (Kollektivverträge): in einigen Kollektivverträgen sind Werkmeister (als „Meister mit Fachschule“ H) eine Entlohnungsgruppe über den gewerblichen Meister („Meister ohne Fachschule“ G) eingestuft.
herzlichen Dank für diese wichtigen Informationen
Einen Unterschied zur Meisterprüfung gibt es jedoch: Werkmeister müssen nicht eine große Prüfung ablegen.
ANMERKUNG: Die Werkmeister-Abschlussprüfung ist in der „Prüfungsordnung BMHS“ festgelegt. Inklusive der obligaten Werkmeister-Abschlussarbeit, die über mehrere Monate hinweg anzufertigenn ist, kann man sicher nicht von einer „kleinen Prüfung“ sprechen.
herzlichen Dank
„Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt mit Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben.“ Dies stimmt NICHT. Werkmeister dürfen keinen „Meistertitel“ führen, da sie nicht im NQR eingestuft sind.
Sie sind ein wenig schnell mit der Vergabe von richtig oder falsch. Richtig ist, dass Werkmeister den eintragungsfähigen Titel Meister (Mst.) oder Meisterin (Mst.in) nicht führen dürfen. Ganz einfach, weil der Werkmeister kein Handwerk ist und nicht im § 94 GewO aufscheint (dort sind die reglementierten Gewerbe und Handwerke taxativ aufgezählt). Nur Handwerke, die auf Grund der Meisterprüfung ausgeübt werden, wurden in der Novelle der GewO zur Titelführung berechtigt.
Das sagt noch nichts über das Qualifikationsniveau der Werkmeister aus.
Dieses wird durch andere gesetzliche Bestimmungen geregelt. So sind die Werkmeister in Deutschland den Industriemeistern völlig gleich gestellt und diese im DQR/EQR-Niveau auf VI eingestuft.
Die NRQ Positionierung erfolgt scheinbar Ende des Jahres:
https://www.vbf.at/pdf/magazin/2020/Werktechnik_02_2020.pdf
(Seite 3 unten)
Bin selbst Werkmeister und seit 7 Jahren selbstständig. Habe zusätzlich noch einige Kurse für die Selbstständigkeit belegen müssen. Ich finde es generell Schade, dass man den normalen und Werkmeister nicht endlich mal anpassen kann.
ja, die Werkmeisterausbildung ist eine sehr hochwertige und daher ist auch die NQR-Bewertung in Österreich auf Stufe VI überfällig.
Das Qualifikationsregister hätte auch noch andere dringende Bewertungen vorzunehmen. Was ist mit den 34 reglementierten Gewerben, die keine Handwerke sind und eine Befähigungsprüfung benötigen?
Z.B. Baumeister, diese sind noch nicht eingestuft (meiner Meinung nach gehören sie auf Stufe VII) und dürfen sich auch nicht den Mst eintragen, weil in der GewO-Novelle nicht mit-umfasst.
Weil von der Werkmeisterausbildung überzeugt habe ich auch die 10 weiteren Gründe, die dafür sprechen in meinem BLOG ausgeführt.
Die meisten Werkmeisterschulen in Österreich werden von den Berufsförderungsinstituten (BFI) und von den Wirtschaftsförderungsinstituten (WIFI) als Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht geführt. ERGÄNZUNG:
Andere werden von der (Papier-, Holz-, Chemie-, Hütten-) Industrie bzw. vom Bundesheer betrieben. Es gibt nur 2 öffentliche Werkmeisterschulen (TGM Wien, HTL Wolfsberg).
Hier eine (nach Postleitzahlen geordnete Liste), wobei für die BFI- & WIFI-Werkmeisterschulen im jeweiligen Bundesland NUR DIE HAUPTSTANDORTE angeführt sind:
TGA des BFI Wien, 1040 Wien, privat mit Öffentlichkeitsrecht
Heereslogistikschule, 1140 Wien, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI Wien, 1180 Wien, privat mit Öffentlichkeitsrecht
TGM, 1200 Wien, öffentlich
BFI NÖ, 2700 Wiener Neustadt, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI NÖ, 3100 Sankt Pölten, privat mit Öffentlichkeitsrecht
BFI OÖ, 4021 Linz, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI OÖ, 4021 Linz, privat mit Öffentlichkeitsrecht
Papierindustrie OÖ, 4662 Steyrermühl, privat mit Öffentlichkeitsrecht
TGA des BFI Salzburg, 5020 Salzburg, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI Salzburg, 5027 Salzburg, privat mit Öffentlichkeitsrecht
Holztechnikum Kuchl, 5431 Kuchl, privat mit Öffentlichkeitsrecht
BFI Tirol, 6010 Innsbruck, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI Tirol, 6020 Innsbruck, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI Vorarlberg, 6850 Dornbirn, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI Burgenland, 7000 Eisenstadt, privat mit Öffentlichkeitsrecht
BFI Burgenland, 7503 Großpetersdorf, privat mit Öffentlichkeitsrecht
BFI Steiermark, 8020 Graz, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI Steiermark, 8021 Graz, privat mit Öffentlichkeitsrecht
Chemieschule, 8055 Graz, privat mit Öffentlichkeitsrecht
LAV Knittelfeld, 8720 Knittelfeld, privat mit Öffentlichkeitsrecht
Schulverein der Berg- und Hüttenschule, 8700 Leoben, privat mit Öffentlichkeitsrecht
BFI Kärnten, 9020 Klagenfurt, privat mit Öffentlichkeitsrecht
WIFI Kärnten, 9021 Klagenfurt, privat mit Öffentlichkeitsrecht
HTL Wolfsberg, 9400 Wolfsberg, öffentlich
Was würden sie im falle einer abschlossenen Werkmeister Ausbildung empfehlen? Ich persönlich finde es auch sehr schade das immer wieder stark zwischen, Meister ist was wert und Werkmeister nicht, differenziert. Wird es in zukunft eine option geben das auch Werkmeister einen „Titel“ erhalten bzw. anfügen dürfen?
ich stimme Ihnen grundsätzlich zu. Das Thema ist die unterschiedliche gesetzliche Grundlage (einmal Gewerbeordnung und einmal eben nicht), was dazu führt, dass die Bestimmungen der Titelführung Meister/Mst auf Werkmeister nicht angewendet werden können. Aber es wird von Bundesregierung und WKO an einer umfassenden Lösung der Titelfrage und der akademischen Weiterbildung für Berufspraktiker gearbeitet, die ersten Ministervorträge gab es schon. Ich berichte gerne hier im Blog wenn ich das dann darf.
Das einfachste währe:
Werkmeister hat Gewerbebefähigung -> Mst. Titel darf geführt werden.
Werkmeister hat keine Gewerbebefähigung -> Kein Mst. Titel.
Nehmen wir an Werkmeister Elektrotechnik mit eigener Firma.
Darf keinen Mst. Titel tragen. Gärtnermeister -> Meistertitel. Verrückt.