Am 26. Jänner 2016 hat der Ministerrat endlich den „Nationalen Qualifikationsrahmen“ (NQR) beschlossen und damit österreichische berufliche Abschlüsse (wie den Lehrabschluss, die Meisterprüfung oder den HTL-Ing.) leichter EU-weit vergleichbar gemacht.
Die EU wollte die Empfehlungen aus dem Jahr 2008 bereits 2010 EU-weit umgesetzt wissen – in Österreich ist es nun – beginnend mit März 2016 – endlich so weit.
Ziel des Nationalen Qualifikationsrahmens ist es ja, ein Übersetzungsinstrument zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus für alle Bereiche der Bildung in Österreich zu schaffen.
Die Erfassung und Einordnung der Qualifikationen (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenz) in acht Niveaus erfolgt lernergebnisorientiert und basiert auf Empfehlung des Parlaments und des Rates vom 23. April 2008[1] zur Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)[2].
Die NQR-Koordinierungsstelle[3] soll gewährleisten, dass bis 2018 alle Berufsabschlüsse eingestuft werden und auch non-formale Bildung Eingang in den Qualifikationsrahmen finden kann.
http://www.lebenslanges-lernen.at/fileadmin/lll/dateien/lebenslanges_lernen_pdf_word_xls/nqr/Promotion_Material/FolderNQR_Maerz2011_web.pdf
Die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen wird dadurch wesentlich erleichtert und so wird z.B. die Meisterprüfung dem akademischen Grad Bachelor künftig gleichwertig gehalten.
Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit!
Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse Meister und bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.
Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.
Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer „Gleichartigkeit“ oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.
[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:111:0001:0007:DE:PDF
[2] https://ec.europa.eu/ploteus/sites/eac-eqf/files/leaflet_de.pdf
[3] http://www.lebenslanges-lernen.at/home/nationalagentur_lebenslanges_lernen/nqr_koordinierungsstelle/
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