Österreich: Meistertitel für gewerbliche Masseur*innen – auch für Heilmasseure*innen? Leider nein!

Die Anfang Juli 2024 im Nationalrat beschlossene Gewerberechtsnovelle ermöglicht es Gewerbetreibenden, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ab September 2024 den Titel Meister bzw. Meisterin führen. Mehr dazu: Österreich: Gewerbe und Handwerk – Meistertitel für 14 weitere Befähigungsprüfungen Unter diesen 14 handwerksähnlichen Gewerben, die künftig berechtigt sind, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen…

Österreich: Master ohne Bachelor

Die drei maßgeblichen Bundesgesetze: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) StF: BGBl. I Nr. 77/2020 Bundesgesetz über Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz – FHG) StF: BGBl. Nr. 340/1993 ermöglichen es den staatlichen und privaten Hochschulen nun nach einer neuerlichen Novellierung in den außerordentlichen…

Die Meisterprüfung ist dem Bachelorabschluss gleichwertig, erlaubt die Zulassung zu Studien und zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“

Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 – bestimmt im § 94 insgesamt 75 reglementierte Gewerbe. Zur Ausübung dieser reglementierten Gewerbe braucht man einen Befähigungsnachweis. Für 41 dieser reglementierten Gewerbe (Handwerke[1]) wird die Befähigung durch die Meisterprüfung nachgewiesen. Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und…

Bei einer allfälligen Reform der Gewerbeordnung – bitte die Studienberechtigung mitbedenken!

Mit einer lt. Gewerbeordnung abgelegten Befähigungs-(Meister-)Prüfung können Österreicher auch ohne Matura bereits an deutschen Hochschulen studieren. Eine Reduzierung der reglementierten Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) reduziert daher Studienchancen – das wird vom österreichischen Gesetzgeber noch nicht einmal ansatzweise erkannt. Auch die Möglichkeit in einem reglementierten Gewerbe oder Ähnlichem außer-hochschulisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf…