Österreich: akademische Grade aus Groß Britannien wieder in öffentliche Urkunden eintragbar?

In Österreich wird die Führung und Eintragbarkeit akademischer Grade durch das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 geregelt. Führung akademischer Grade § 88. (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten,…