Das Board der AQ Austria hat in seiner 55. Sitzung am 3. Juli 2019 die
„Verordnung über Meldeverfahren für Studien ausländischer Bildungseinrichtungen 2019 – § 27 – Meldeverordnung 2019 (§ 27 – MeldeVO 2019)“
sowie die
„Verordnung über die zu meldenden Daten gemäß § 27 Abs 10 HS-QSG – § 27-Datenmeldeverordnung (§ 27 – DatenmeldeVO)“
beschlossen und auf der website veröffentlicht – https://www.aq.ac.at/de/meldung-auslaendischer-studien/meldung-auslaendischer-studien.php
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
Bildungseinrichtungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben vor Aufnahme des Studienbetriebes die in § 27a Abs 1 Z 1-5 HS-QSG angeführten Unterlagen vorzulegen.
Bildungseinrichtungen aus Drittstaaten haben sich vor Aufnahme des Studienbetriebes einer externen Evaluierung nach § 27b Abs 2 HS-QSG zu unterziehen und die in § 27b Abs 1 Z 1-4 HS-QSG angeführten Unterlagen vorzulegen.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.
Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.
Rückfragen:
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik