Die österreichische Bundesregierung beschloss Mittwoch (09.09.2020) einen Bildungsbonus für Arbeitslose, die sich für Mangelberufe umschulen lassen und
- will Arbeitslose damit vermehrt dazu bringen, die Branche zu wechseln und
- sich für einen Beruf ausbilden zu lassen, in dem Arbeitskräftemangel herrscht.
Personen, die im Rahmen der Corona-Arbeitsstiftung ab Oktober 2020 Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für zumindest vier Monate absolvieren, bekommen laut dem Modell künftig einen Bildungsbonus von 180 Euro – zusätzlich zum regulären Arbeitslosengeld.
Ein zusätzlicher Antrag für die Bonus-Auszahlung ist nicht nötig.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Geld mit dem Arbeitslosengeld automatisch ausbezahlt.
Kosten soll die Maßnahme bis zum Jahr 2022 58 Millionen Euro.
Mit der Arbeitsstiftung sollen 100.000 Menschen erreicht werden, rund die Hälfte von ihnen auch mit dem Bildungsbonus.
Konkret:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977[1], zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2020, wird wie folgt geändert:
- § 20 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Für die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen der Nach- und Umschulung im Auftrag des Arbeitsmarktservice, die im Zeitraum ab 1. Oktober 2020 bis spätestens 31. Dezember 2021 begonnen haben und mindestens vier Monate dauern, gebührt zusätzlich zum täglichen Arbeitslosengeld und zum Zusatzbetrag gemäß Abs. 6 ein Bildungsbonus in der Höhe von 4 € täglich. Gebührt kein Zusatzbetrag gemäß Abs. 6, so gebührt auch kein Bildungsbonus.“
2. § 79 wird folgender Abs. 169 angefügt: „(169) § 20 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2020 tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft und mit 31. Dezember 2023 außer Kraft.“
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:
Die internationale Covid-19-Krise stellt den österreichischen Arbeitsmarkt vor enorme Herausforderungen. Gerade in und nach der Krise ist es wichtig, arbeitslosen Menschen eine Perspektive zu bieten. Um die Voraussetzungen zur Bewältigung des Strukturwandels zu schaffen und für den mittel- und langfristigen Fachkräftebedarf in Österreich die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, kommt neben der Erstausbildung insbesondere der Qualifizierung eine besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen einer neuen Corona-Arbeitsstiftung sollen daher die Aus- und Weiterbildungen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen besonders gefördert werden. Zielgruppe sind Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und an einer beruflichen Neuorientierung oder -weiterentwicklung interessiert sind. Diesen sollen mit möglichst kurzfristig verfügbaren Umschulungsmaßnahmen berufliche Perspektiven in anderen Branchen eröffnet werden. Aber auch Personen, die schon vor der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit betroffen waren, sollen diese Arbeitsmarktprogramme zur Verfügung stehen.
Die Corona-Arbeitsstiftung soll alle geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen umfassen. Arbeitsstiftungen sind ein bewährtes Instrument zur Lösung regionaler Struktur-, Branchen- und Arbeitsmarktprobleme. Arbeitsstiftungen bestehen aus mehrteiligen Maßnahmenbündeln, bieten Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und fördern auch die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Corona-Arbeitsstiftung ergänzt das Angebot der bestehenden Implacement-, Regional- und Outplacementstiftungen.
Die soziale und finanzielle Absicherung während der Maßnahme erfolgt wie gewohnt durch das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Zusätzlich sollen die TeilnehmerInnen für eine befristete Dauer einen Bildungsbonus erhalten.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
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Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium
Management und Marketing – Kontaktstudium
[1] Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) StF: BGBl. Nr. 609/1977