Am 21.1.2015 wurde die Novelle zum MMHmG im Nationalrat beschlossen.
Die entsprechende Beschlussfassung im Bundesrat und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist allerdings noch ausständig.
Für mehr als 7800 gewerbliche Masseure und an die 2300 Heilmasseure wird es mit Änderung des Medizinischen Masseur und Heilmasseur Gesetzes (MMHmG) möglich, durch eine 80-stündige Zusatzausbildung die Spezialqualifikation „Basismobilisation“ zu erwerben.
Damit erhalten sie die Berechtigung, Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu unterstützen.
Weiters wurde die Durchlässigkeit der Gewerblichen Masseure in Richtung Heilmasseur verbessert!
Für die Gewerblichen Masseure wurde das vorgeschriebene Praktikum zur Ausbildung zum Medizinischen Masseur um 1/3 von 875 auf 580 Lehreinheiten gesenkt und somit der Zugang zur Heilmasseuraufschulung erleichtert.