In Österreich muss künftig keine Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmieten mehr entrichtet werden.
Die Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gilt für Mietverträge über Wohnraum, die seit dem 11. November 2017 abgeschlossen werden.
Die österreichischen MieterInnen sparen sich damit rund 50 Millionen EUR im Jahr!
Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.
Die Höhe der von Kaiserin Maria Theresia eingeführten Gebühr betrug
- bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen 1 % der dreifachen Jahresbruttomiete (= der 36-fache monatliche Bruttomietzins)
- bei befristeten Wohnungsmietverträgen 1 Prozent des Mietzinses der Vertragsdauer, wenn die Mietverträge weniger als 3 Jahre befristet waren.
- Bei befristeten Wohnungsmietverträgen mit längerer Vertragsdauer als 3 Jahren musste ebenfalls 1 % des 36-fachen Bruttomietzinses bezahlt werden.
Bei gewerblich genutzten Immobilien wird die, an das Finanzamt abzuführende, Mietvertragsgebühr allerdings beibehalten – also nur ein halbes AUS für diese ungeliebte Gebühr.
Weitere Informationen zu wohnungsrechtlichen Fragen finden sich in kleinen Filmen – IMMO Wikis – auf youtube:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp