Eine Absolventin des Lehrgangs Ernährungstraining an der Vitalakademie fragt heute bei mir an, ob sie sich damit auch auf der Webpage, auf Briefpapier, Visitenkarten im Schriftverkehr ….. als Ernährungstrainerin bezeichnen darf.
Kurze Antwort: Ja.
Bei der Bezeichnung Ernährungstraining oder Ernährungstrainer/in handelt es sich nicht um gesetzlich geschützte Bezeichnungen und können diese Bezeichnung daher für Tätigkeiten, die außerhalb des Regelungsbereiches der Gewerbeordnung (z.B. Ernährungberatung als Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung) angeboten werden auch verwendet werden.
Das hat jüngst (23. April 2019) auch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als oberste Gewerbebehörde (GZ: BMDW-30.599/0030-IV/1/2019) einmal mehr festgestellt.
Berufsrechtliche Überlegungen zum Thema Ernährungsberatung und Ernährungstraining finden Sie hier:
Ernährungstraining: gewerberechtliche Einstufung durch das BMDW
Rückfragen:
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
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