Deutschland:
So wie beispielsweise Rechtsanwälte ihre hohe Qualifikation durch die Verwendung der Berufsbezeichnung auf Visitenkarten und im Briefkopf ersichtlich machen, machen das deutsche Meister (Inhabern eines Meisterbriefs einer deutschen Handwerkskammer) auch, in dem sie das von der Handwerkskammer Wiesbaden (seit 2004) markenrechtlich geschützte Kürzel me. als Kurztitel für „Meister im Handwerk“ als Hinweis auf ihre erworbene fachliche Qualifikation vor dem Namen führen
z. B. me. Eva Mustermann, Meisterin im Goldschmiede-Handwerk.
Deutschland ging nun einen Schritt weiter und seit 01. 01. 2020 sind das BBiMoG[1] und mit diesem die dadurch beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten.
Die Änderungen des BBiMoG betreffen folgende Gesetze:
- Berufsbildungsgesetz (BBiG),
- Handwerksordnung (HwO)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)
- Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie
- Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Damit können sich in Deutschland Meister nun zusätzlich Bachelor Professional nennen.
Bereits im Koalitionsvertrag 2018 war vereinbart worden, dass transparente berufliche Fortbildungsstufen zur Stärkung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung (S. 30, Zeilen 1265 – 1266) unmittelbar gesetzlich geregelt werden sollen. Die Bundesregierung hat diese Vereinbarung aufgegriffen und drei Stufen der Fortbildung im Gesetz mit quantitativen und qualitativen Mindestzielen beschrieben.
In den qualitativen Zielen orientierte man sich an den Stufen fünf bis sieben der Festlegungen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) und kennt nun drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung:
- als erste Fortbildungsstufe den „Geprüften Berufsspezialist“ und die „Geprüfte Berufsspezialistin“ (DQR-Stufe 5),
- als zweite Fortbildungsstufe den „Bachelor Professional“ (DQR-Stufe 6) und
- als dritte Fortbildungsstufe den „Master Professional“ (DQR-Stufe 7).
Der Meister wird also zum „Bachelor Professional“, geprüfte Betriebswirte (HWK) werden zu „Master Professional“, wobei die bisherigen Berufsbezeichnungen natürlich fortgeführt werden (dürfen).
Österreich
In Österreich folgt man Deutschland meist zeitverzögert und mit Änderungen.
So mit einer Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegel-verordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009 und nun auch mit der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahme den Meistertitel künftig auch in offizielle Dokumente eingetragen zu können.
Der Titel „Meister“ und „Meisterin“ soll dabei künftig dem Namen vorangestellt und mit „Msr.“ abgekürzt werden können.
Wünschenswert wäre es bei dieser sicher sinnvollen Maßnahme, sich an den deutschen Vorbildern nicht nur zu orientieren sondern sich auch zu synchronisieren, damit könnte durch mehr Einheitlichkeit auch mehr Übersichtlichkeit gewonnen werden.
Haben Sie Rückfragen genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies
VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/
VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel
EduEarth: EduEarth
Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich
Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien
Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien)
[1] Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG)
Mit der Meisterprüfung studieren
https://www.youtube.com/watch?v=gMi03ddpfaE&t=4s