Am 15. Juni hat der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, der Grünen und der NEOS das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG – beschlossen.
Die Regierung erhofft sich damit die Verbesserung der bestehenden Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und verfolgt dabei die Ziele:
- Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung
- Förderung der qualifikationsadäquaten Integration am Arbeitsmarkt
- Erleichterter Zugang für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
Das Ziel eines Anerkennungs- oder Bewertungsverfahrens ist es nun, die erworbenen Qualifikationen mit einer österreichischen Referenz vergleichbar zu machen, um so einerseits den potentiellen ArbeitgeberInnen die Beurteilung der Eignung potentieller BewerberInnen zu erleichtern und andererseits die ausbildungsadäquate Beschäftigung sowie auch allgemein die Arbeitsmarktintegration zu fördern.
Diese begrüßenswerte Zielsetzung wird mit dem neuen Bundesgesetz, mit dem auch das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird, durchaus erreicht werden:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01084/fname_524421.pdf