Die Immobilienbranche ist in der Wirtschaftskammer in der Berufsgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder[1] organisiert.
Unter dem Oberbegriff „Immobilientreuhänder“[2] werden Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger zusammengefasst.
Die Aufgabe des Immobilienmaklers besteht in der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage.
Der Immobilienmakler vermittelt
– den Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäusern, Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
– Miet- und Pachtverträge sowie sonstige Rechte über Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräume oder Unternehmen
– Hypothekardarlehen
– Anteilscheine und Beteiligungen an Immobilienfonds.
Immobilienfonds[3] ermöglichen es Anlegern mittels Substanzwertpapier (Investmentzertifikat) in Immobilien investiert zu sein.
Baron Rothschild hat einmal gemeint, man sollte sein Vermögen in Gold, Wertpapieren und Immobilien anlegen.
Noch diversifizierter kann man Geld in Immobilien, Edelmetalle (Gold, Silber etc.), festverzinsliche Wertpapiere, Kunst, Antiquitäten, an der Börse (Aktien, Fonds, Zertifikate etc.) oder auf einem Sparbuch, als Festgeld oder auf einem Tagesgeldkonto anlegen.
Anlagen in Immobilien sind – wie wir sehen – aber immer dabei. Der Immobilienmakler berät Sie sehr gerne als umfassender Immobilienexperte bei Ihren Immobilien-investitionen in einzelne Immobilien oder Fonds.
Die gekauften Immobilien müssen Sie nicht einmal selbst verwalten, das kann der Immobilienverwalter für Sie übernehmen.
Der österreichische Immobilienverwalter ist eigentlich ein Immobilienmanager (unter Einschluss aller Agenden des immobilienbezogenen Facility Managers). Seine primäre Aufgabe ist die treuhändige und bestmögliche Bewirtschaftung des ihm anvertrauten Immobilienvermögens. Der Immobilienverwalter hat in seinem Bereich besondere
Vertretungsbefugnisse vor Gerichten und Behörden.
Die Tätigkeit des Immobilienverwalters kann in zehn Obergruppen unterteilt werden:
a) Immobilienbezogenes Facility Management.
b) Die treuhändige Buchhaltung, das Rechnungswesen und den Zahlungsverkehr.
c) Das Steuer- und Abgabenwesen.
d) Die Betreuung von Immobilien im weiteren Sinne von Erhaltungsmaßnahmen bis zu jeglicher Form von Verbesserungsmaßnahmen.
e) Die Beratung in allen einschlägigen Immobilien-angelegenheiten.
f) Die Vertretung von Eigentümern unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer.
g) Die Organisation und Koordination der Willensbildung von Eigentümern und sonst Beteiligten.
h) Nutzerbezogenes Flächen- und Mietenmanagement.
i) Das professionelle Centermanagement.
j) Die Finanzierung und Bewertung.
Eine bebaute Immobilie ist mehrfach wertvoll und können Sie sich bei Ihren Bauvorhaben nun des Bauträgers bedienen.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben (Neubauten, übergreifende Sanierungen) auf eigene oder fremde Rechnung sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.
Sie sehen: Der Immobilientreuhänder vereinigt höchste Kompetenz für das gesamte Immobilienwesen und ist auch als solcher immer primärer Ansprechpartner für alle von Ihnen gewünschten Immobiliendienstleistungen.
[2] reglementiertes Gewerbe gem. § 94 Z 35 GewO (Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994
[3] Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG) BGBl. I Nr. 80/2003