Laut der österreichischen Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1960 (§ 93)[1] sind die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass „die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.“
Diese Bestimmung prüfe ich nicht nur gelegentlich meine österreichischen Studierenden in facheinschlägigen Lehr- oder Studiengängen, nein, ich befolge sie auch.
Da ich in einem Mehrparteienhaus leben darf, trifft mich diese Verpflichtung auch ab und an und komme ich dieser wirklich sehr gerne nach.
Trifft man dabei gelegentlich auch die Nachbarn und kann ein wenig plaudern, begegnet zudem freundliche Menschen, die sich für diese unentgeltliche Tätigkeit der Hauseigentümer bedanken und macht dazu noch reichlich Bewegung an der frischen Luft.
Leider gibt es auch weniger freundliche Mitbewohner.
Manche lassen Bierflaschen (vielleicht soll man für das Pfand dankbar sein?), (halb)leere Getränkedosen, Zigarettenkippen und – schachteln, Verpackungsmaterialien ….. auf dem Gehsteig liegen oder stellen Müll auf dem Sockel des Gartenzaunes ab – oft nicht weiter als 10 m vom nächsten städtischen Müllkübel entfernt.
Kaum ein Tag, an dem ich nicht für andere Menschen Abfall entsorgen muss.
Wirklich schlimm sind die netten Zeitgenossen, die ihren Hunden erlauben prachtvolle Scheißhaufen auf den Gehsteig oder knapp daneben zu setzen – wozu sich bücken oder die Hundekotsackerl nutzen – es gibt ja für so was Trotteln, die diese Scheiße wegräumen.
Ich frage mich, wie kommen die Damen und Herren der Stadtreinigung dazu, wie die Hauseigentümer?
Unser Straßenkehrer ist ein sehr freundlicher Mann und wir plaudern gelegentlich, er ist dabei viel entspannter als ich.
Aber mich regt es auf, wenn Mitmenschen derartig hochnäsig und unverschämt handeln, es für normal finden, das andere ihren Dreck wegräumen.
Sollte es nur Gedankenlosigkeit sein, dann ersuche ich jene, die diese Zeilen lesen, ein wenig nachzudenken.
Allen anderen kann ich nur sagen, dieses Verhalten widert mich an.
Da es auch den Verantwortlichen der Stadt nicht einfällt den Hausbesitzern für die Erfüllung des § 93 StVO auch nur zu danken, geschweige denn zu überlegen, ob man nicht 2 x im Jahr mit den vorhandenen Kehrmaschinen auch über die Gehsteige fahren könnte – schlage ich vor, den im Befehlston gehaltenen Hinweis auf der Webpage der Stadt:
mit freundlichen Worten des Dankes an die Haus- und Grundstückseigentümer für diesen kostenlosen Dienst an der Gemeinschaft zu versehen und an einen städtischen Service zu denken, der hier mithilft z.B. das verwendete Streugut auf diesen Gehsteigen, Geh- und Radwegen zu entfernen – dann würden viele auch weniger Streusalz verwenden – das freut in Folge auch viele Hundebesitzer.
Leider habe ich an ein solches Service der Stadt in meiner Zeit als Kommunalpolitiker auch nicht gedacht – aber man wird im Alter ja weiser – oder?
Martin Stieger
Unternehmensberater in Wels, Hochschullehrer in Konstanz (Allensbach Hochschule) und VIS-Geschäftsführer Vienna International Studies
T: +43 664 5432246
E: martin.stieger@viennastudies.com
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[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12159085/NOR12159085.pdf