Das schon im Mittelalter bekannte Rechtssprichwort „Augen auf, Kauf ist Kauf“ warnt den Käufer vor nachteiligen Folgen bei mangelhaftem Kaufgegenstand.
Wir wissen auch „Wer die Augen nicht auftut, der muss den Beutel auftun“.
Gerade bei Wohnungsbesichtigungen übersieht man leicht Details, die einen später teuer zu stehen kommen können.
Abgesehen „von der Liebe auf den ersten Blick“ besichtigen Wohnungskäufer im Durchschnitt mehr als 10 Objekte, ehe tatsächlich zugeschlagen wird.
Daher sollten Sie die 10 Gebote bei der Besichtigung Ihrer neuen Wohnung beachten:
- Gebot: Wissen was man will!
- Gebot: Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber!
- Gebot: Nehmen Sie sich Zeit!
- Gebot: Besichtigen Sie nie alleine!
- Gebot: Achten Sie auf Anschlüsse für Waschmaschine, Internet, TV-Gerät und den Handy-Empfang!
- Gebot: Denken Sie an einen allfälligen Sanierungsaufwand!
- Gebot: Achten Sie auf Zubehör, allfällig vorhandene Einrichtung und nötige Neubeschaffungen!
- Gebot: Bitten Sie um die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen!
- Gebot: Wer schreibt der bleibt!
- Gebot: Behalten Sie die Nebenkosten beim Wohnungskauf im Auge!
- Gebot: Wissen was man will!
Bereiten Sie sich auf die Besichtigung gut vor, überlegen Sie sich, was Ihnen wirklich wichtig ist. Möchten Sie einen Garten nutzen, benötigen Sie den Anschluss an ÖFFIS, ein Kellerabteil, einen Dachboden oder einen Parkplatz …….? Ihr Fragenkatalog für die Besichtigungen hilft Ihnen, die persönlichen Prioritäten im Auge zu behalten und alle offenen Punkte abzuklären.
- Gebot: Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber!
Damit sehen Sie die Wohnung bei Tageslicht und gewinnen einen guten Eindruck vom allfälligen Straßenlärm, der Umgebung, …… treffen vielleicht sogar Nachbarn und wenn Ihnen die Wohnung zusagt, können Sie sich das Wohnungsumfeld gerne später auch bei Nacht ansehen
- Gebot: Nehmen Sie sich Zeit!
Öffnen Sie z.B. die geschlossenen Fenster oder schließen Sie die offenen um einen abgerundeten Eindruck zu gewinnen. Besichtigen Sie in Ruhe alle mit umfassten Teile wie Autoabstellplatz, Kellerabteil, Dachboden ..
- Gebot: Besichtigen Sie nie alleine!
Es ist immer ratsam, eine Begleitperson für eine weitere Meinung mitzubringen. Diese sieht oft Details, auf die man selbst möglicherweise auf den ersten Blick weniger Wert legt.
- Gebot: Achten Sie auf Anschlüsse für Waschmaschine, Internet, TV-Gerät und den Handy-Empfang!
Um eine Waschmaschine oder das TV-Gerät auch in der neuen Wohnung in Betrieb zu nehmen, braucht es die richtigen Anschlüsse. Diese sind oft im Inserat oder in der Online-Anzeige nicht speziell gelistet. Gibt es einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung oder einen gemeinschaftlichen Waschraum im Haus? Welchen Internet- und TV-Anschluss gibt es? Wie gut ist der Handyempfang in der Immobilie?
- Gebot: Denken Sie an einen allfälligen Sanierungsaufwand!
Der Besichtigungstermin dient auch dem Abchecken möglicher zukünftiger Belastungen. Sind etwa Sanierungen im Haus notwendig oder geplant? Zudem lohnt sich ein genauer Blick auf die Fenster, Türen, Heizung, Sicherungskasten und damit den Zustand der Elektrizität und der Wände. Ist etwas sanierungsbedürftig? Tritt Feuchtigkeit ein oder gibt es gar Schimmelbildung? Es ist wichtig zu wissen, welche Arbeiten in den nächsten Jahren oder sogar sofort investiert werden müssen.
- Gebot: Achten Sie auf Zubehör, allfällig vorhandene Einrichtung und nötige Neubeschaffungen!
Viele Wohnungen werden mit bereits vorhandener Einrichtung verkauft oder übergeben. Sind Badezimmerarmaturen oder Küchengeräte vorhanden? Wird die Immobilie mit Möbeln übergeben? In welcher Qualität wird die Einrichtung übernommen? Das gibt Ihnen Aufschluss, mit welchen Kosten man für die Neuanschaffung bzw. den Austausch rechnen muss.
- Gebot: Bitten Sie um die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen!
Um die monatlichen Betriebskosten richtig einschätzen zu können, ist es sinnvoll, um Infos zu den laufenden Energiekosten für Strom und Heizung (Energieausweis) zu bitten und sich die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen zeigen zu lassen. Wenn die Immobilie in den Vormonaten nicht bewohnt war, dann sind die Kosten dementsprechend niedrig und geben nur keinen Aufschluss über die tatsächlichen Betriebskosten.
- Gebot: Wer schreibt der bleibt!
Machen Sie sich Notizen und sichern Sie sich damit nicht nur den Überblick (Was ist mir an der Wohnung wirklich wichtig (1. Gebot) was spricht für oder gegen die Wohnung, was war bei den jeweils besichtigten Wohnungen mit Garten, Balkon oder Autoabstellplatz ……
- Gebot: Behalten Sie die Nebenkosten beim Wohnungskauf im Auge!
Ein Immobilienkauf ist immer eine wichtige und gut abzuwägende Entscheidung. Vielfach werden beim Wohnungs- und Grundstückskauf die damit zusammenhängenden Nebenkosten unterschätzt.
Insgesamt müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei den Nebenkosten auf sicherlich mehr als zehn Prozent des Kaufpreises kommen.
Daher eine kurze Übersicht der zu erwartenden Zusatzkosten[1]:
- Maklerprovision
- Grunderwerbsteuer
- Grundbuchsgebühr
- Eintragung Wohnungseigentum: 1.1 % vom Kaufpreis
- Eintragung Pfandrecht: 1,2 % vom Pfandrecht
- Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung: 0,6 % des Pfandrechts
- Eingabengebühr[2]
- Vertragserrichtung (Notar/Rechtsanwalt)
- Beglaubigung
Rückfragen:
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels
Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz
[1] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210150.html
[2] EUR 42 Euro bzw. EUR 59 Euro, wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt.
„10 Gebote zur Wohnungsbesichtigung“ – in „Wohnen & Mehr“ Interior, Living und Lifestyle; Winter 2018/2019, S 58 – 59