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Die Zivilrechtsmediation in Österreich:
Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen“.
Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).
Seit 1.5.2004 führt das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eine Liste der eingetragenen Mediatoren.
Voraussetzungen für die Eintragung:
- Antrag an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz , Museumstraße 7, A-1070 Wien
- Mindestalter 28 Jahre
- fachliche Qualifikation
- Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
- Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro; kein Ausschluss und keine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers)
- Angabe, wo der Mediator seine Tätigkeit ausüben wird
Fachlich qualifiziert ist, wer
- auf Grund einer entsprechenden Ausbildung
- die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation hat und
- ihre rechtlichen und psychosozialen Grundlagen kennt.
Die Ausbildung ist tunlichst in eingetragenen Ausbildungseinrichtungen – inkl. Universitäten – zu absolvieren.
Der Inhalt der Ausbildung ist in § 29 ZivMediatG sowie in der dazu ergangenen Verordnung geregelt (BGBl. II Nr. 47/2004).
Die Ausbildung (Ausbildungsinhalt) besteht aus 365 Mindesteinheiten:
Teil 1 Theoretischer Teil – 200 Mindesteinheiten
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder – 12 Mindesteinheiten
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze – 26 Mindesteinheiten
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen – 32 Mindesteinheiten
4. Konfliktanalysen – 15 Mindesteinheiten
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z.B. Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation – 20 Mindesteinheiten
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken – 20 Mindesteinheiten
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation – 15 Mindesteinheiten
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen – 40 Mindesteinheiten
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge – 20 Mindesteinheiten
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil – 165 Mindesteinheiten
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung – 40 Mindesteinheiten
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion – 58 Mindesteinheiten
3. Peergruppenarbeit – 24 Mindesteinheiten
4. Fallarbeit – 17 Mindesteinheiten
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) – 26 Mindesteinheiten
Die verkürzte Ausbildung:
- Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
- Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
- Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
Die jeweilige Aufstellung der Ausbildungsinhalte finden Sie in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_47/BGBLA_2004_II_47.pdfsig
Hoch interessant ist, dass Unternehmensberater auch ohne diese Zivilrechts-Mediations-Ausbildung „Wirtschaftsmediation“ anbieten dürfen – diese wird vom Berufsbild der Unternehmensberater umfasst!
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte über: vis@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).
Hier können Sie VIS auf youtube folgen
Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium
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