NeuFöG: Förderungen für Neugründer – WKO und SV helfen

Sozialversicherung: Um die Sozialversicherungskosten kalkulierbar zu machen, gilt für Neugründer (Neuzugänge in der Wirtschaftskammer) in den ersten beiden Kalenderjahren einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung eine fixe Beitragsgrundlage in der Höhe von 438,05 Euro (Wert 2018) monatlich. Die Beiträge werden nicht mehr nachbemessen! Im dritten Jahr der Pflichtversicherung gilt für Ihre Krankenversicherung die Mindestbeitragsgrundlage als vorläufige…