In die Bildungskarenz mit einem Kontaktstudium

ASAS-Kontaktstudien[1] in Kooperation mit der Allensbach University (Konstanz)[2] Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz! Bildungskarenz[3] Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch. Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglich Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn…

Mehr als 150 verschiedene akademische Grade in Österreich

Akademische Grade Das BMWFW stellt immer wieder interessante Publikationen auf der home page zum download bereit: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/ministerium/veranstaltungenpublikationen/publikationen/wissenschaft/enic-naric-austria/einzelpublikationen/ http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/studieren-in-oesterreich/oesterr-hochschulwesen/studien-und-akademische-grade/akademische-grade/ So z.B. auch zur Führung akademischer Grade: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/akademische_grade_2012.pdf oder zur internationalen Zuordnung von Studienniveaus http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/studniveau.pdf oder auch die Auflistung „Akademischer Grade“ aus welcher man beispielsweise erkennen kann, dass die akademischen Grade „Dipl.Ing.“, „Dr.med.univ.“ oder „Dr.med.dent.“ Mastergrade darstellen…

Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz

Bildungskarenz – was ist das eigentlich? In Österreich ermöglicht es die „Bildungskarenz“, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen: Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart Auf Bildungskarenz besteht kein Rechtsanspruch. Die Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn man zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war.[1] Die Mindestdauer der Bildungskarenz…

Weiterbildung – Die dritte Säule der Bildung

Neben den Universitäten und Privatuniversitäten mit dem Schwerpunkt der forschungsgeleiteten Lehre und den Fachhochschulen mit der Anwendungsorientierung im Fokus braucht es in Österreich eine dritte Säule, die der Weiterbildung. Weiterbildung wird in Österreich derzeit von (Privat)Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Form von Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002,…

Aus- und Fortbildung, Umschulung und Weiterbildung – alles Synonyme oder gibt es doch gravierende Unterschiede?

Das Recht – für viele auch die Pflicht – auf Bildung ist mit der Schulzeit natürlich nicht beendet. Viele Menschen müssen oder möchten sich auch nach ihrer Lehre, ihrer Schulzeit oder dem Studium gezielt weiterbilden, um neue berufliche Chancen zu nutzen, persönliche Interessen zu vertiefen oder eine andere berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Genau darin…

Neue gewerbliche Gesundheitsberufe: Werkvertrag mit Gewerbeberechtigung

Allgemeines Eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit eines neuen Selbstständigen oder einer neuen Selbstständigen und einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung ist oft nicht möglich. Die wichtigsten Merkmale einer Werkvertragstätigkeit mit Gewerbeberechtigung sind: persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin die Tätigkeit muss nicht persönlich ausgeübt werden (Vertretungsrecht) der Werkvertragsnehmer oder die Werkvertragsnehmerin ist…