Wie darf ein spanischer „Título propio“ in Österreich verwendet (geführt) werden?
Seit der aktualisierten „Empfehlung zur Eintragung akademischer Grade in Österreich“ (Stand: August 2026) steht fest: Spanische „Títulos propios“ sind keine akademischen Grade im Sinne des § 88 UG und werden nicht in öffentliche Urkunden eingetragen. Der Verwaltungsgerichtshof hat entscheidend darauf abgestellt, dass sie im Wesentlichen nur an der verleihenden Universität volle Wirkung entfalten. Siehe dazu…

