Zur Anrechnung positiv beurteilter Prüfungen von außerordentlich Studierenden in Regelstudien:

Gefragt zur Möglichkeit von Anerkennungen bzw. Anrechnungen aus einem Lehrgang universitären Charakters führe ich gerne aus: Natürlich sind positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben anerkennbar bzw. anrechenbar. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002. Der § 78 (8) UG neu bestimmt:…

Die unterschätzte Weiterbildung: „Akademische Experten“ (associate degrees)

In Österreich wird die akademische Weiterbildung in Form von Universitätslehrgängen (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG)[1] Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG)[2] oder Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, HG)[3] angeboten. Dabei gibt es zwei wesentliche Formate: die Masterlehrgänge der Weiterbildung und akademische Expertenlehrgänge Während die Masterlehrgänge der Weiterbildung…

Österreich: (akademische) Lehrgänge in der Weiterbildung

Das Beitragsbild liefert das BMBWF bzw. unidata – Zahlen und Fakten auf Knopfdruck – hier finden Sie viele gut aufbereitete Daten zum Hochschulstudium in Österreich. Akademische Experten- und Mastergrade in Lehrgängen der Weiterbildung Grundsätzliches: Akademische Expertentitel (z.B. „akademischer Betriebsorganisator“, „akademische Immobilienmanagerin“, „akademischer Verwaltungsmanager“, „akademischer Finanz- und Vermögensberater“, ….) und Mastergrade (“Master of Public Administration”, “Master…

Durch Lehrgänge der Weiterbildung begründete Berufsrechte in Österreich:

Lehrgänge der Weiterbildung nach österreichischem Studienrecht: Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), Lehrgänge universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – mit 31. 12. 2012 ausgelaufen, Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr.…

Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien – Finanzierungsmöglichkeiten?

Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung: Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), Lehrgänge zur Weiterbildung (§ 9 des…

Mit dem Meister zum Master

Zusammenfassung: mit der erfolgreichen Meister- oder Befähigungsprüfung zum MBA – auch in Fernlehre und ohne Matura (Abitur) möglich Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de  – ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems – weist dem Meister, der Meisterin das DQR-/EQR-Niveau 6 zu (was dem Bachelorniveau entspricht). Auch in Österreich sieht man das…

MBA mit 60 oder 90 ECTS – wo liegt da der Unterschied?

Fachhochschulen und Universitäten verleihen in Österreich die sehr beliebten Mastergrade der Weiterbildung und können diese in den Zugangsbedingungen, im Umfang und den Anforderungen durchaus unterschiedlich sein. Damit international gebräuchliche Mastergrade (wie z.B. der MBA) verliehen werden können, müssen diese Lehrgänge in den Zugangsbedingungen, im Umfang und den Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer…