Fast-track-Promotion: die Promotionsmöglichkeit direkt nach dem Bachelorabschluss

Österreich: Das österreichische Studienrecht (Universitätsgesetz 2002 – UG[1]) sieht im § 64 (Allgemeine Universitätsreife)[2] für das jeweilige Rektorat einer Universität die Möglichkeit vor, Absolventen/-innen eines Bachelorstudiums direkt zum Doktoratsstudium zuzulassen, wenn das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. Das UG[3] definiert den „besonderen Studienerfolg“ nicht und bietet dies den Rektoraten…

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach vier Jahren 24 Promotionen – internationales Programm startete sehr erfolgreich!

24 erfolgreiche Promotionen bislang machen das seit 4 Jahren grenzüberschreitend angebotene Doktoratsstudium der UNIBIT zu einem der erfolgreichsten in Österreich. Montag letzter Woche konnten fünf Studierende aus Deutschland und Österreich ihre Dissertationen erfolgreich verteidigen – den Newsletter und Absolventenstimmen dazu. Internationales, grenzüberschreitendes Studium: Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung…

Probleme für AbsolventInnen aus FH-Lehrgängen zur Weiterbildung müssen endlich durch klare Formulierungen im UG 2002 und den Gewerbezugangsverordnungen gelöst werden

Jüngst wurde ich wieder einmal um Hilfe gebeten weil eine Universität bei der Anrechnung erbrachter Studienleistungen aus einem Lehrgang universitären Charakters in völliger Unkenntnis der Sach- und Rechtslage  Probleme machte. Leider kann das AbsolventInnen aus einem FH-Lehrgang zur Weiterbildung auch passieren, der § 78 Universitätsgesetz 2002 – UG – neu – ist mehr als nur unglücklich formuliert: Anerkennung von Prüfungen § 78. (1) Auf Antrag…

Zur Anrechnung positiv beurteilter Prüfungen von außerordentlich Studierenden in Regelstudien:

Gefragt zur Möglichkeit von Anerkennungen bzw. Anrechnungen aus einem Lehrgang universitären Charakters führe ich gerne aus: Natürlich sind positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben anerkennbar bzw. anrechenbar. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002. Der § 78 (8) UG neu bestimmt:…

Führung bulgarischer Doktorate in Deutschland und Österreich?

Bulgarien kennt keine „kleinen“ Doktorate (PhDr.) wie es sie beispielsweise noch in der Slowakei gibt. Bei den bulgarischen Promotionsprogrammen handelt sich ausschließlich um wissenschaftliche Doktorate auf der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation (PhD oder Dr.) und wird der bulgarische PhD/Dr in allen deutschen Bundesländern und Österreich als als Dr. geführt: Deutschland: Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik…