Immobilienmakler, Unternehmensberater, Versicherungsmakler, Vermögensberater ….. müssen die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung beachten! Die WKO hilft mit einer Wissensdatenbank:

Noch nicht bei allen betroffenen Gewerbebetrieben angekommen: für Gewerbetreibende gelten die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), für ein Finanz- oder Kreditinstitut gilt das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)! Betroffen sind ganz allgemein folgende Gewerbetreibende: Handelsgewerbetreibende mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.- Versteigerer mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.- Immobilienmakler…

Gewerberecht: Geldwäschebekämpfung – Risikoerhebung

Die Österreichische Wirtschaftskammer informiert: In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften verpflichtet die Gewerbeordnung bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Diese neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind mit 18.7.2017 in Kraft getreten. Wichtigste Neuerungen: Reduktion der Wertgrenze auf Euro 10.000,- für Bargeschäfte sowie verpflichtende Durchführung einer Risikobewertung. Diese Prüfung und Bewertung…