Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien – Finanzierungsmöglichkeiten?

Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung: Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), Lehrgänge zur Weiterbildung (§ 9 des…