Immobilienertrag- und Grunderwerbsteuer
Die Immobilienertragsteuer erfasst die Veräußerung von inländischen Grundstücken, die Grunderwerbsteuer als (Rechts-)Verkehrsteuer den Erwerb von inländischen Grundstücken. Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (StabG 2012) wurde eine generelle Einkommensteuerpflicht für Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen eingeführt. Das Einkommensteuergesetz wurde in diesem Bereich bereits mehrfach novelliert, zuletzt im Jahr 2014. Die letzte Änderung brachte uns das Steuerreformgesetz 2015/2016…