Gewerberecht: Geldwäschebekämpfung – Risikoerhebung
Die Österreichische Wirtschaftskammer informiert: In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften verpflichtet die Gewerbeordnung bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Diese neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind mit 18.7.2017 in Kraft getreten. Wichtigste Neuerungen: Reduktion der Wertgrenze auf Euro 10.000,- für Bargeschäfte sowie verpflichtende Durchführung einer Risikobewertung. Diese Prüfung und Bewertung…