„Weg mit der Maklerprovision für Mieter“ Eine seriöse Forderung oder der buchstäbliche Schuss ins Knie?
Seit dem 01. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Dieses sieht vor, dass Wohnungsvermittler von denjenigen bezahlt werden sollen, welche die Leistung des Maklers bestellen. Natürlich fordern Arbeiterkammer und Konsumentenschützer eine ähnliche Regelung nun auch für Österreich. In Deutschland wird die Provision, die einem guter Makler[1] für seine Tätigkeit unbestritten zusteht, vom Vermieter einfach…