Akademische Weiterbildung (z.B. MBA) und NQR? Niveaustufe 7!

Das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) macht aus der Standesbezeichnung „Ingenieur“ ab Mai 2017 die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ und führen nun laut Gesetz die Inhaberin oder der Inhaber dieser Bezeichnung den Nachweis, komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des NQR-Qualifikationsniveaus 6 in seinem/ihrem jeweiligen technischen oder land- und forstwirtschaftlichen…