Bachelor Professional und Master Professional in Deutschland (nichtakademische) Abschlussbezeichnungen nach absolvierten Fortbildungsstufen – in Österreich neue akademischen Grade

Deutschland: Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung vor. DQR Niveau 6 erlaubt die nichtakademische Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ (gem. § 53c) und DQR-Stufe 7 den „Master Professional“ (gem. § 53d). Österreich: Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden,…

Österreich: künftig starten neue Privatuniversitäten jedenfalls als Privathochschulen und müssen dafür weitaus strengere Anforderungen erfüllen (z.B. zwei Vollstudien mehr anbieten) – Mehr ist also Weniger!

Der Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, hat es in sich. Die Materialien dazu finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00021/index.shtml Privatuniversitäten müssen künftig jedenfalls bei der Erstakkreditierung als Privathochschulen beginnen. Nur jenen Privathochschulen, die dann zusätzliche Anforderungen erfüllen (wie…