Österreich: ab 01. Juli gilt das „Bestellerprinzip“, ein Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen

das Bestellerprinzip gilt für Wohnungsmietverträge es gilt ab 01. Juli 2023 für neu abgeschlossene Maklerverträge das Erstauftraggeberprinzip und nicht mehr das bis dato geltende Prinzip des Doppelmaklers (der für beide Vertragsteile tätig ist, also für Vermieter und Mieter) in der Regel erteilt der Vermieter diesen Erstauftrag und sohin trägt der Mieter keine Maklerkosten mehr im neuen § 17a…

Die Mieterselbstauskunft: Was Vermieter wissen wollen und für Mieter wichtig ist!

Gute Mietwohnungen sind heiß begehrt und gute Mieter auch. Auf der einen Seite gibt es Mietnomaden, die nicht nur lange Zeit die Miete schuldig bleiben und die Mietgegenstände darüber hinaus auch noch devastieren, auf der anderen Seite schießen Vermieter gelegentlich über das Ziel hinaus, wenn sie die Bonität und die Lebensumstände des künftigen Mieters feststellen…