Österreich: Hinweispflichten ausländischer Bildungseinrichtungen beim Studienbetrieb in Österreich

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind. Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der…

Grenzüberschreitende Studien in Österreich

Ausländische Hochschulen dürfen auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes[1] (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen[2] darstellen. Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria[3]. https://www.aq.ac.at Möchte eine ausländische Hochschule in Österreich Studiengänge in Zusammenarbeit mit einer österreichischen Bildungseinrichtung durchführen,…