Österreich: Hinweispflichten ausländischer Bildungseinrichtungen beim Studienbetrieb in Österreich
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind. Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der…