Österreich: Massage, Fußpflege und Kosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren nach absolvierter Befähigungsprüfung künftig auch „Meister“ bzw. „Meisterin“
Unter den zehn handwerksähnlichen Gewerben, die künftig berechtigt sind, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform (als „Mst.“, „Mst.in“ bzw. hochgestellt „Mst.in“) oder in vollem Wortlaut zu führen sind auch die gesundheitsbezogenen gewerblichen Berufe Kosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren Fußpflege Massage Diese Befähigten dürfen nun die Eintragung der Bezeichnung „Mst.“, „Mst.in“ gleich einem…