Berufliche Fortbildung – unterschiedliche Regelungen – ein Ziel: das Wohl der Kunden bzw. Klienten

Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- eine Fortbildungsverpflichtung. Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden. Allgemein bekannt ist die Fortbildungsverpflichtungen der Ärzte (§ 49 AerzteG), schon weniger bekannt, dass auch Immobilienmaklern, Lebens- und Sozialberatern, Masseuren, Mediatoren und Supervisoren die berufliche Fortbildung (selbst) auferlegt oder gesetzlich verordnet…

Die psychologische Beratung der LSB nach dem neuen Psychologengesetz?

Mit 01. Juli 2014 tritt das im Juli 2013 im Nationalrat neu beschlossene Psychologengesetz in Kraft. Die Lebens- und Sozialberater fürchten nun um die Berechtigung der psychologischen Beratung. Das bietet die Möglichkeit Fragen von Berufs-, Ausbildungs- und Tätigkeitsvorbehalten in Erinnerung zu rufen. Im Berufsvorbehaltsgesetz und den jeweiligen Spezial-Gesetzen wird geregelt, dass bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Angehörigen…