WKO: Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe – Klarer Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit muss vorliegen
Der Wirtschaftskammer Österreich verdanken wir eine gute Darstellung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn sie in einem klaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das bedeutet, dass die Fortbildung zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten oder zur Erhaltung der beruflichen Qualifikation dienen muss. In der Praxis sorgt das Thema dennoch immer wieder für Diskussionsbedarf. Allgemeine Rechtslage und Judikatur zur Abzugsfähigkeit…