Österreich: künftig starten neue Privatuniversitäten jedenfalls als Privathochschulen und müssen dafür weitaus strengere Anforderungen erfüllen (z.B. zwei Vollstudien mehr anbieten) – Mehr ist also Weniger!
Der Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, hat es in sich. Die Materialien dazu finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00021/index.shtml Privatuniversitäten müssen künftig jedenfalls bei der Erstakkreditierung als Privathochschulen beginnen. Nur jenen Privathochschulen, die dann zusätzliche Anforderungen erfüllen (wie…