Fitnesstraining mit und ohne Gewerbeschein

Eine Kollegin fragte mich heute an: „Ich bräuchte genaue Informationen zum Gewerbewortlaut des Fitnesstrainer – gibt es da einen Link zum Nachlesen?“ Dazu meine Antwort: Wir müssen unterscheiden zwischen dem – Fitnesstrainer als Trainer, dieser ist gem. § 2 GewO von der Gewerbeausübung ausgenommen und dem – freien Gewerbe, das eine Hilfestellung für den Kunden…

Was macht eigentlich ein Stresscoach?

Ein „Stresscoach“ ist Experte/in in den Bereichen Stressmanagement, Stressbewältigung, Resilienz, Burnout-Prävention und Gesundheitsförderung. Eine Bezeichnung der Tätigkeit durch den/die Ausübenden ist marketingmäßig zulässig, aber für die gewerberechtliche Beurteilung irrelevant: – Training, – Coaching, – Consulting, – Counselling, – Wellness-Coach, – Methodennamen (z.B. Feng Shui usw) sind gewerberechtlich danach zu beurteilen, welche konkreten Tätigkeiten damit angeboten…

Arbeit als Gesundheitstrainer/Gesundheitstrainerin

die Frage einer Kursteilnehmerin: „Ich möchte in zwei Wochen zum erstmals als Gesundheitstrainer arbeiten, was muss ich beachten?“ Antwort: Wichtig ist die Vorfrage, ob Sie als Arbeitnehmerin (auch: Dienstnehmerin) im Sinne des Arbeitsvertragsrechts also auf Grund eines Arbeitsvertrages[1] tätig sein und damit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gegenüber zur Arbeitsleistung verpflichtet sein wollen, oder die…