Immobilienmakler, Unternehmensberater, Versicherungsmakler, Vermögensberater ….. müssen die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung beachten! Die WKO hilft mit einer Wissensdatenbank:

Noch nicht bei allen betroffenen Gewerbebetrieben angekommen: für Gewerbetreibende gelten die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), für ein Finanz- oder Kreditinstitut gilt das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)! Betroffen sind ganz allgemein folgende Gewerbetreibende: Handelsgewerbetreibende mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.- Versteigerer mit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von mindestens € 10.000.- Immobilienmakler…