Österreich: Die Eintragung von Titeln und akademischen Graden in öffentliche Urkunden erfolgt vor oder nach dem Namen. Hat das etwas mit dem NQR-Niveau zu tun?

Kurze Antwort: nein Längere Antwort: Seit 21. August 2020 dürfen Absolventen und Absolventinnen einer Meisterprüfung die Eintragung ihres Meistertitels in öffentliche Urkunden verlangen und den Meistertitel vor ihrem Namen führen. Geregelt wird das durch die österreichische Gewerbeordnung (GewO) im § 21 Abs. 5[1] Die Wirtschaftskammer (WKO) hat dazu auch einen Informationsfolder aufgelegt. Schon im Bundesgesetz über die…